Das Amtsgericht Dresden hat das Insolvenzverfahren über die Garantis GmbH & Co. KG am 12. April 2022 regulär eröffnet (Az.: 533 IN 1842/21). Gläubiger können ihre Forderungen ab sofort bis zum 24. Mai 2022 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Als Nachfolgerin der WBS Finanzservice GmbH hat die Garantis u.a. Finanzprodukte und Versicherungen vermittelt. Anleger konnten sich über die Gewährung von Nachrangdarlehen beteiligen. Nun steht ihr Geld im Feuer. Dabei zeigt sich, dass Nachrangdarlehen sehr riskante Geldanlagen sind. Im Insolvenzfall kann den Anlegern der Totalverlust ihrer investierten Geldes drohen, da ihre Forderungen aufgrund des vereinbarten Nachrangs erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden. Sie könnten im Insolvenzverfahren somit komplett leer ausgehen.
„Allerdings sind Nachrangklauseln häufig unwirksam, da sie für die Anleger nicht transparent und unverständlich sind. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten auch die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden ihre Forderungen auch erstrangig behandelt und sie bekommen ein Stück von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab“, so Rechtsanwalt Seifert.
Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu befriedigen. Um finanziellen Verlusten zu begegnen, können Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Ansprüche können u.a. gegen die Anlagevermittler und Anlageberater entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt haben. „Sind die Anlagevermittler und -berater ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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