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Geld von der PKV zurück - UKV - Union Krankenversicherung zur Rückzahlung verurteilt

Die UKV – Union Krankenversicherung AG muss ungerechtfertigte Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 9. November 2023 entschieden (Az.: 7 U 208/22). Die UKV habe nicht ausreichend dargelegt, aus welchem Grund die Prämienanpassungen notwendig seien. Daher seien sie unwirksam und der Versicherer müsse die überzahlten Beiträge erstatten, entschied das OLG Stuttgart.

Private Krankenversicherungen wie die UKV haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Beiträge zu erhöhen. „Die Beitragserhöhungen sind aber nur wirksam, wenn sie auch ausreichend begründet wurden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat der BGH mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass die Prämienanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die wesentlichen Rechnungsgrundlagen sind dabei die Kosten für die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeit.

In dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart war der Kläger bei der UKV privat krankenversichert. Im Laufe der Jahre erhöhte die private Krankenversicherung mehrfach die Beiträge. Dagegen wehrte sich der Kläger und hatte zum Teil Erfolg. Das OLG Stuttgart erklärte eine Reihe von Beitragserhöhungen für unwirksam, da sie nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Begründung genügten und damit unwirksam sind.

Die UKV hatte in ihrem Informationsschreiben zu den Beitragserhöhungen mitgeteilt, dass jährlich überprüft werde, ob Versicherungsleistungen und Beiträge noch im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Sofern dies nicht der Fall ist, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu erhöhen. In einem „Beileger“ teilte sie noch ergänzende Informationen zu den Beitragserhöhungen mit.

Diese Mitteilungen hätten aber nicht den Anforderungen des BGH zur Begründung von Beitragsanpassungen genügt, so das OLG Stuttgart. Denn der Grund, warum Versicherungsleistungen und Beiträge nicht mehr im passenden Verhältnis stehen, werde in den Informationsschreiben nicht genannt. Auch aus den „Beilegern“ gehe die maßgebliche Rechnungsgrundlage, die die Erhöhung der Beiträge ausgelöst hat, nicht klar hervor.

Da die Beitragserhöhungen unwirksam seien, habe der Kläger Anspruch auf die Erstattung der überzahlten Beiträge – knapp 4.300 Euro.

„Auch andere private Krankenversicherer haben in der Vergangenheit Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet. Versicherungsnehmer haben dann die Möglichkeit, überzahlte Beiträge zurückzufordern. Eine Überprüfung kann sich lohnen“, so Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelles

Die Generali Deutschland Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge in der privaten Krankenversicherung erstatten, weil verschiedene Beitragserhöhungen unwirksam waren. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 20 O 418/23).

Die Allianz Lebensversicherung darf den Rentenfaktor nicht einseitig kürzen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) entschieden.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.