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Generali Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhung zurückfordern

08.12.2022

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht immer wirksam erfolgt. Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile nehmen zu. So hat auch das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide – sich auf Dauer und nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Ohne eine ordnungsgemäße Begründung sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH unzulässig“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diesen Anforderungen haben die Beitragsschreiben der Generali für Beitragserhöhungen 2018 nicht genügt, urteilte das LG Koblenz.

Der BGH hat in einem weiteren Urteil vom 17. November 2021 zudem festgestellt, dass für die Rückforderungsansprüche in der Regel von einer dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen ist (Az.: IV ZR 113/20). Das bedeutet, dass Rückforderungsansprüche für eine unzulässige Beitragserhöhung aus dem Jahr 2019 bis Ende 2022 geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht verjähren. Allerdings ist längst nicht in jedem Fall von der dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen.

So kann die Verjährung der Ansprüche z.B. dadurch gehemmt sei, wenn die Rechtlage unsicher ist und der BGH für Klarheit sorgen muss. Der BGH hatte erst im Dezember 2020 erstmals zu Rückforderungsansprüchen bei unzulässigen Beitragserhöhungen in der PKV entschieden. Das kann dazu führen, dass von der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist auszugehen ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Zudem wirken sich Beitragserhöhungen auch in der Zukunft aus, so dass unzulässige Erhöhungen angegriffen werden können.

Um die Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer ihre Rückzahlungsansprüche möglichst umgehend geltend machen.

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Aktuelles
09.05.2023

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.
27.04.2023

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21).
25.04.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. März 2023 die Position der Verbraucher beim Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az. IV ZR 40/21). Nach der Entscheidung des BGH muss die Widerspruchsbelehrung eindeutig darüber aufklären, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss.
14.04.2023

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).
13.04.2023

Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Die Zurich Deutscher Herold darf eine vereinbarte Riester-Rente nicht nachträglich kürzen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil mit Urteil vom 8. Februar 2023 entschieden (Az.: 26 O 12/22).
24.03.2023

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.