Rückrufservice

Generali Krankenversicherung - Unzulässige Beitragserhöhung zurückfordern

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht immer wirksam erfolgt. Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile nehmen zu. So hat auch das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide – sich auf Dauer und nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Ohne eine ordnungsgemäße Begründung sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH unzulässig“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diesen Anforderungen haben die Beitragsschreiben der Generali für Beitragserhöhungen 2018 nicht genügt, urteilte das LG Koblenz.

Der BGH hat in einem weiteren Urteil vom 17. November 2021 zudem festgestellt, dass für die Rückforderungsansprüche in der Regel von einer dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen ist (Az.: IV ZR 113/20). Das bedeutet, dass Rückforderungsansprüche für eine unzulässige Beitragserhöhung aus dem Jahr 2019 bis Ende 2022 geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht verjähren. Allerdings ist längst nicht in jedem Fall von der dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen.

So kann die Verjährung der Ansprüche z.B. dadurch gehemmt sei, wenn die Rechtlage unsicher ist und der BGH für Klarheit sorgen muss. Der BGH hatte erst im Dezember 2020 erstmals zu Rückforderungsansprüchen bei unzulässigen Beitragserhöhungen in der PKV entschieden. Das kann dazu führen, dass von der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist auszugehen ist“, so Rechtsanwalt Seifert. Zudem wirken sich Beitragserhöhungen auch in der Zukunft aus, so dass unzulässige Erhöhungen angegriffen werden können.

Um die Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer ihre Rückzahlungsansprüche möglichst umgehend geltend machen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).

Bei einem Skiunfall erleidet eine Frau eine Schulterverletzung. Zu den Schmerzen kommt auch noch Ärger mit der privaten Unfallversicherung der Frau hinzu, denn die wollte nicht zahlen. Da machte das OLG Dresden jedoch nicht mit. Es entschied mit Urteil vom 21. Januar 2025, dass der Unfall (mit-)ursächlich für die Verletzung war und die Versicherung eintreten muss (Az. 4 U 1079/23).

Rund 60.000 Euro muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihrem Versicherungsnehmer nachträglich zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 4. April 2025 entschieden (Az. 20 U 33/21).