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GenoCrowd – Anleger der Crowdinvestments in Sorge

Sparer und Kleinanleger suchen verstärkt nach Möglichkeiten ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Auf der anderen Seite suchen Banken und andere Projektentwickler nach Investoren, um ihre Immobilienprojekte finanziell umsetzen zu können. Auf Crowdfunding-Plattformen werden beide Seiten zusammengebracht. Der Vorteil für die Anleger: Sie können sich schon mit vergleichsweise geringen Beträgen beteiligen. Die Projektentwickler profitieren hingegen von der Vielzahl der Anleger, so dass über die sog. Schwarmfinanzierung genug Kapital für die Umsetzung der Immobilienprojekte zu Stande kommt. Auch über die Plattform GenoCrowd konnten sich Anleger an Immobilienprojekten beteiligen.

Das Konzept des Crowdfundings hört sich zunächst nach einer Win-Win-Situation an. „Risikolos ist es aber nicht“, warnt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn für die Anleger besteht ein nicht zu unterschätzendes Verlustrisiko. „Auch der Totalverlust ist möglich“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anleger, die über die Plattform GenoCrowd in Immobilienprojekte investiert haben, dürften sich inzwischen fragen, ob sie ihr Geld sicher angelegt haben. GenoCrowd ist eine Plattform der Raiffeisenbank im Hochtaunus. Ziel ist es über Crowdinvesting Geld von Anlegern einzusammeln, um Immobilienprojekte zu finanzieren. Schon mit einem Betrag von 250 Euro konnten sich Anleger beteiligen.

Beunruhigend für die Anleger dürfte aber sein, dass die Raiffeisenbank im Hochtaunus offenbar in Schieflage geraten ist. Wie u.a. das Handelsblatt im Februar 2025 berichtete, hat die Finanzaufsicht BaFin der Bank die Kreditvergabe untersagt. Nach eigenen Angaben vergibt die Raiffeisenbank Hochtaunus schon seit Mai 2024 keine Kredite mehr.

Seitdem die BaFin das Kreditverbot verhängt hat, kursieren Gerüchte über eine mögliche Fusion der Raiffeisenbank im Hochtaunus. Als Partner wird die Volksbank Mittelhessen ins Gespräch gebracht. Die Kunden der Bank müssten sich bei einer Fusion keine Sorgen machen, ihre Gelder dürften gesichert sein.

Anleger, die über die Plattform GenoCrowd investiert haben, dürften angesichts der Schieflage aber beunruhigt sein. Wie das Online-Finanzmagazin biallo  am 14. März 2025 berichtete, ist es zumindest beim Projekt Bahnstraße in Willich zu Zahlungsverzögerungen gekommen. Hier war die Rückzahlung ursprünglich für den 31. März 2024 vorgesehen.

Ob es auch bei anderen Crowdinvestings zu Zahlungsverzögerungen gekommen ist oder Anleger diese befürchten müssen, ist derzeit nicht bekannt. „Anleger sollten sich aber bewusst sein, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen können“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Risiko steigt bei Investments, die als Nachrangdarlehen vergeben wurden, noch. „Durch den vereinbarten Nachrang müssen sich die Anleger hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Im Insolvenzfall könnten sie deshalb leer ausgehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Selbst vor einer Insolvenz trifft die Anleger bei Nachrangdarlehen schon das Risiko des Totalverlusts, denn die Darlehensnehmerin muss die Forderungen der Anleger nicht bedienen, wenn dadurch die Insolvenz eintreten könnte.

Anlegern von Crowdinvestments  können aber Schadenersatzansprüche zustehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt wurden. So hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 7. Februar 2025 entschieden, dass auch die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24). Das Gericht machte deutlich, dass die Anleger über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung wesentlich sind, aufgeklärt werden müssen. „Dazu gehören natürlich auch die Risiken und insbesondere das erhöhte Totalverlustrisiko bei Nachrangdarlehen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.