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GLOBAL REAL ESTATE (GRE)

BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE ERSTREITEN VOR DEM LG ROSTOCK ZWEI URTEILE AUF SCHADENSERSATZ FÜR ANLEGER

Stuttgart 12.05.2009

Die Zinsen für die Art Invest 2006 Anleger, die eigentlich am 25.01.2008 hätten überwiesen werden sollen, sollen nun erst mit mehreren Monaten Verspätung ausbezahlt werden, so jedenfalls die aktuelle Ankündigung der EECH Group AG in einem Rundschreiben an die Art Invest Anleger vom 29.02.2008.

Bereits in einer E-Mail vom 24.01.2008 sind die Anleger vertröstet worden; darin wurde seitens der EECH Group AG behauptet, dass sich die Zinszahlung wegen „Umstrukturierungsmaßnahmen“ verzögern würde, eine Zahlung aber im Februar erfolge.

In dem Rundschreiben vom 29.02.2008 heißt es jetzt, dass die Zinsen „vermutlich erst im Juni 2008“ geleistet werden können. Als Grund gibt die EECH an, dass es beim Verkauf von Anlagevermögen des Konzerns „erhebliche Verzögerungen“ gibt.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir begrüßen die Entscheidungen des Landgericht Rostock. Es stellt richtigerweise darauf ab, ob ein Prospekt übergeben wurde oder nicht.

Der einfache Hinweis im Zeichnungsschein auf ein Risiko kann u. E. in keinem Fall für eine ordnungsgemäße Aufklärung ausreichen. Denn vor der Anlageentscheidung müssen die mit jeder Anlage einhergehenden Risiken bewertet werden können; dies kann der Anleger nur dann, wenn er sämtliche Faktoren kennt – und die stehen im Prospekt.“

Auch die Fachzeitschrift kapital- markt intern (k-mi) hatte vor dem Angebot der GRE bereits in Ihrer Beilage zur Ausgabe 14/02 vom 04.04.2002 gewarnt. K-mi kam zu dem Fazit, dass nicht zuletzt wegen der veralteten Prospektunterlagen zur äußersten Vorsicht geraten werden müsse.

Zurecht hob k-mi dabei darauf ab, dass vor dem Hintergrund der möglichen Probleme im Baubereich umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert werden müsste, damit die Risiken eine Engagements vernünftig abgeschätzt werden können.

Fazit

Anleger, die ebenfalls nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß über die mit einer atypisch stillen Beteiligung einhergehenden Risiken aufgeklärt wurden, sollten daher ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Da unter Umständen mit der Verjährung der Ansprüche zu rechnen ist, sollte damit nicht allzu lange gewartet werden.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de