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GLOBAL REAL ESTATE (GRE)

ANLEGER KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ GEGEN DIE GESELLSCHAFT

Stuttgart 31.10.2008

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für zahlreiche Mandanten bei verschiedenen Gerichten in Deutschland Klage gegen die Global Real AG (GRE) aus Steinpleis eingereicht.
Die im Jahr 2000 gegründete GRE bietet für Kleinanleger atypisch stille Beteiligungen an.

Unternehmensgegenstand der GRE ist u.a. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, Immobilien aller Art, Vermögenswerte aller Art im eigenen Namen, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen.

„Dabei, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, von BRÜLLMANN Rechtsanwälte „ist die von den atypisch still Beteiligten gezeichnete Einlage bilanztechnisch als Eigenkapital zu verbuchen“. „Hierin liegt“, so Rechtsanwalt Seifert weiter, „zugleich auch das enorme Risiko solcher Beteiligungen:

Im Insolvenzfall besteht für die atypisch still Beteiligten nicht nur das Risiko, dass sie das bislang eingezahlte Geld vollständig verlieren; vielmehr sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, soweit die von ihnen gezeichnete Einlage noch nicht voll erbracht wurde - beispielsweise bei vereinbarter Rateneinlage - weiter zu zahlen.“ Daneben besteht, wie bei allen atypisch stillen Beteiligungen auch ein Totalverlustrisiko.

Grundsätzlich sind Anlagefirmen aus dem jeweiligen Kapitalanlagevertrag verpflichtet, den Anleger über alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Umstände umfassend aufzuklären. Hierzu zählen insbesondere die mit der Beteiligung verbundenen Risiken.

Wird ein Anleger vor dem Erwerb der Beteiligung nicht über die Risiken aufgeklärt - sei es durch die rechtzeitige Übergabe eines Prospektes oder durch den Vermittler im Rahmen der Beratung - so können ihm dadurch grundsätzlich Schadensersatzansprüche zustehen.

„Zahlreiche unserer Mandanten haben nach eigenen Angaben weder den Emissionsprospekt erhalten, noch wurden sie von dem jeweiligen Vermittler auf die Risiken der Beteiligungen an der GRE hingewiesen“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„Wir haben aufgrund dessen für diese Mandanten Klagen auf Schadensersatz gegen die GRE eingereicht. Da als zuständiges Gericht nicht nur das Gericht am Firmensitz in Betracht kommt, sondern auch das Gericht, in dessen Bezirk die jeweilige Beratung stattfand, haben wir neben dem Landgericht Zwickau auch Klagen bei den Landgerichten Frankfurt (Oder), Nürnberg-Fürth, Essen, Rostock, Schwerin, Kiel und dem Landgericht Hildesheim eingereicht.“

Es zeichnet sich inzwischen ab, dass vor allem die Frage der möglichen Verjährung von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt wird. „Das Problem rührt daher, dass der Gesetzgeber für die Verjährung Kenntnis beim Anleger von der fehlerhaften Aufklärung voraussetzt“ erklärt Rechtsanwalt Seifert.

„Dieses Kriterium überlässt den Gerichten einen weiten Auslegungsspielraum. So gehen manche Gerichte davon aus, dass der Anleger bereits mit der Übergabe des Emissionsprospektes Kenntnis von der fehlerhaften Beratung hat - oder hätte haben können - während andere Gerichte diese Kenntnis erst mit der Beratung durch einen Anwalt als gegeben sehen“.

Da die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres beträgt, in welcher die Kenntnis von den Anspruchsbegründenden Umständen erlangt wurde, könnten - je nach Auffassung des jeweiligen Gerichts - zum 31.12.2008 Ansprüche verjähren; falls nämlich die Beteiligungen im Jahr 2005 erworben wurde und das Gericht der Auffassung ist, dass mit Übergabe des Prospekts ausreichende Kenntnis vorliegt.

Anleger die ihre Beteiligung bereits 2005 erworben haben sollten daher auf Nummer sicher gehen und sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt auch bezüglich der Möglichkeit verjährungshemmender Maßnahmen beraten lassen.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de