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Greenman Open - Aussetzung der Anteilsrücknahme

Der Immobilienfonds Greenman Open hat im Dezember 2025 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Grund für die Aussetzung sind erhöhte Rückgabewünsche der Anleger. Dafür verfüge der Fonds nicht über ausreichend Liquidität, teilte das Unternehmen mit.

Der Greenman Open wurde bereits 2014 aufgelegt und investiert überwiegend in Einzelhandelsimmobilien z.B. für Supermärkte. Hinzu kommen komplementäre Investitionen in Infrastruktur. Im Jahr 2024 wurde der Greenman Open in einen sog. ELTIF (European Long-Term Investment Fund) umgewandelt. Dadurch können sich auch Kleinanleger schon ab einer Einlagesumme von 1.500 Euro beteiligen.

 

Erhöhte Rückgabeanträge der Anleger

 

Vorgesehen ist laut Prospekt, dass die Anleger ihre Anteile vierteljährlich zurückgeben können. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen. Nach Angaben der Fondsgesellschaft soll durch die Sperrung der Anteilsrücknahme für eine geordnete Liquiditätssteuerung gesorgt werden. Die Entscheidung wurde von der Verwaltungsgesellschaft getroffen, nachdem über einen längerem Zeitraum erhöhte Rücknahmeanträge eingegangen sind, heißt es in einer Erklärung. Die Rückgabeanträge sollen demnach maßgeblich von einer Gruppe von Anlegern kommen, deren anfängliche Bindungsfristen ausgelaufen sind.

Wie fondsprofessionell.de am 6. Februar 2026 berichtete, seien inzwischen 14 Fondsimmobilien des Greenman Open in den Verkauf gegeben worden. Erste Kaufangebote sollen vorliegen. 

 

Risiken bei Immobilien-ELTIF

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Der Greenman Open ist kein offener Immobilienfonds im klassischen Sinn. Als ELTIF liegt das Augenmerk in langfristigen Investitionen. Zudem darf der Fonds auch illiquide Assets halten und muss keine Liquidität vorhalten. Die Anteilsrückgabe ist nicht jederzeit, sondern nur zu festgelegten Terminen möglich, z.B. quartalsweise. „Daran wird schon deutlich, dass die Anleger sich einem größeren Risiko aussetzen als bei einem klassischen offenen Immobilienfonds“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden

 

Zu den Risiken zählen z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, zumal häufig in Spezialimmobilien investiert wird, Mietausfälle durch Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, stellt ein aufklärungspflichtiges Liquiditätsrisiko für die Anleger dar. „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Immobilien-ELTIF Greenman Open zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.