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Greenman Open - Aussetzung der Anteilsrücknahme

Der Immobilienfonds Greenman Open hat im Dezember 2025 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Grund für die Aussetzung sind erhöhte Rückgabewünsche der Anleger. Dafür verfüge der Fonds nicht über ausreichend Liquidität, teilte das Unternehmen mit.

Der Greenman Open wurde bereits 2014 aufgelegt und investiert überwiegend in Einzelhandelsimmobilien z.B. für Supermärkte. Hinzu kommen komplementäre Investitionen in Infrastruktur. Im Jahr 2024 wurde der Greenman Open in einen sog. ELTIF (European Long-Term Investment Fund) umgewandelt. Dadurch können sich auch Kleinanleger schon ab einer Einlagesumme von 1.500 Euro beteiligen.

 

Erhöhte Rückgabeanträge der Anleger

 

Vorgesehen ist laut Prospekt, dass die Anleger ihre Anteile vierteljährlich zurückgeben können. Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen. Nach Angaben der Fondsgesellschaft soll durch die Sperrung der Anteilsrücknahme für eine geordnete Liquiditätssteuerung gesorgt werden. Die Entscheidung wurde von der Verwaltungsgesellschaft getroffen, nachdem über einen längerem Zeitraum erhöhte Rücknahmeanträge eingegangen sind, heißt es in einer Erklärung. Die Rückgabeanträge sollen demnach maßgeblich von einer Gruppe von Anlegern kommen, deren anfängliche Bindungsfristen ausgelaufen sind.

Wie fondsprofessionell.de am 6. Februar 2026 berichtete, seien inzwischen 14 Fondsimmobilien des Greenman Open in den Verkauf gegeben worden. Erste Kaufangebote sollen vorliegen. 

 

Risiken bei Immobilien-ELTIF

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Der Greenman Open ist kein offener Immobilienfonds im klassischen Sinn. Als ELTIF liegt das Augenmerk in langfristigen Investitionen. Zudem darf der Fonds auch illiquide Assets halten und muss keine Liquidität vorhalten. Die Anteilsrückgabe ist nicht jederzeit, sondern nur zu festgelegten Terminen möglich, z.B. quartalsweise. „Daran wird schon deutlich, dass die Anleger sich einem größeren Risiko aussetzen als bei einem klassischen offenen Immobilienfonds“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden

 

Zu den Risiken zählen z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, zumal häufig in Spezialimmobilien investiert wird, Mietausfälle durch Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, stellt ein aufklärungspflichtiges Liquiditätsrisiko für die Anleger dar. „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Immobilien-ELTIF Greenman Open zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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