Rückrufservice

Greenwashing - Viele Fonds geben sich nachhaltiger als sie sind

Nachhaltige Investments stehen bei Anlegern hoch im Kurs. Die Emissionshäuser tragen dem Rechnung und legen Fonds auf, die vermeintlich umweltfreundlich und nachhaltig investieren. Anleger sollten allerdings genau hinschauen, in welche Objekte das Geld aus sog. ESG-Fonds fließt. Denn viele Kapitalanlagen sind nicht so nachhaltig, wie es auf den ersten Blick scheint, wie das Handelsblatt am 30. April 2024 online berichtet.

Die DWS, Fondstochter der Deutschen Bank, sieht sich schon länger dem Vorwurf des Greenwashing ausgesetzt. Anfang des Jahres hat die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der DWS gleich zweimal wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs durch Greenwashing durchsuchen lassen. Es wird ermittelt, ob die DWS Kapitalanlagen als nachhaltiger beworben hat, als sie tatsächlich sind. Im Kern geht es dabei um die sog. ESG-Angaben - Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).

Neben der DWS haben auch andere Anbieter ESG-Fonds aufgelegt, um dem gesteigerten Interesse der Anleger an nachhaltigen Kapitalanlagen nachzukommen. Schon rund 60 Prozent aller Fonds sortieren sich in die Kategorie nachhaltige Geldanlage ein, wie das Handelsblatt unter Berufung einer Analyse des Datenanbieters Morningstar berichtet. „Was Anleger aber oft nicht wissen, ist, dass viele der Fonds nicht so nachhaltig und umweltfreundlich sind, wie es den Anschein hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn trotz des „grünen Anstrichs“ stecken viele Fonds einen Teil der Anlegergelder in gar nicht so saubere Unternehmen. So wird das Geld bspw. in Unternehmen der Öl- oder Kohleindustrie investiert.

In Deutschland sollen 46,6 Prozent der vermeintlich nachhaltigen Fonds Kapital in fossile Energien gesteckt haben, europaweit sind es rund 40 Prozent, wie die Analyse weiter zeigt. Dabei floss das Geld auch in Energieunternehmen in Russland oder China.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma und die deutsche Finanzaufsicht BaFin wollen das Regelwerk für nachhaltige Fonds nun verschärfen. Attribute wie „nachhaltig“ oder „ESG“ sollen dann nur noch für Fonds verwendet werden dürfen, die das Geld nicht in CO2-intensive Industrien investieren. Sollte diese Regelung umgesetzt werden, wären zahlreiche Fondsgesellschaften davon betroffen.

Ob, wann und in welcher Schärfe die geplanten Regelungen umgesetzt werden, ist offen. Enttäuschte Anleger, die ihr Geld umweltfreundlich und nachhaltig anlegen wollten, aber nun erleben, dass ihr Geld z.B. in die Ölindustrie fließt, müssen aber nicht auf eine Verschärfung der Regelungen warten. „Sie können auch mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. So müssen Anlageberater sich beim Anleger erkundigen, wie wichtig ihm die Nachhaltigkeitsaspekte sind und darf nur entsprechende Geldanlagen vorschlagen“, so Rechtsanwalt Seifert. Ebenso können Anlegern, die ihre Anlageentscheidung aufgrund einer irreführenden Aussage zur Nachhaltigkeit der Kapitalanlage getroffen haben, Schadenersatzansprüche entstanden sein.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.