Nachhaltige Investments stehen bei Anlegern hoch im Kurs. Die Emissionshäuser tragen dem Rechnung und legen Fonds auf, die vermeintlich umweltfreundlich und nachhaltig investieren. Anleger sollten allerdings genau hinschauen, in welche Objekte das Geld aus sog. ESG-Fonds fließt. Denn viele Kapitalanlagen sind nicht so nachhaltig, wie es auf den ersten Blick scheint, wie das Handelsblatt am 30. April 2024 online berichtet.
Die DWS, Fondstochter der Deutschen Bank, sieht sich schon länger dem Vorwurf des Greenwashing ausgesetzt. Anfang des Jahres hat die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der DWS gleich zweimal wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs durch Greenwashing durchsuchen lassen. Es wird ermittelt, ob die DWS Kapitalanlagen als nachhaltiger beworben hat, als sie tatsächlich sind. Im Kern geht es dabei um die sog. ESG-Angaben - Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).
Neben der DWS haben auch andere Anbieter ESG-Fonds aufgelegt, um dem gesteigerten Interesse der Anleger an nachhaltigen Kapitalanlagen nachzukommen. Schon rund 60 Prozent aller Fonds sortieren sich in die Kategorie nachhaltige Geldanlage ein, wie das Handelsblatt unter Berufung einer Analyse des Datenanbieters Morningstar berichtet. „Was Anleger aber oft nicht wissen, ist, dass viele der Fonds nicht so nachhaltig und umweltfreundlich sind, wie es den Anschein hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn trotz des „grünen Anstrichs“ stecken viele Fonds einen Teil der Anlegergelder in gar nicht so saubere Unternehmen. So wird das Geld bspw. in Unternehmen der Öl- oder Kohleindustrie investiert.
In Deutschland sollen 46,6 Prozent der vermeintlich nachhaltigen Fonds Kapital in fossile Energien gesteckt haben, europaweit sind es rund 40 Prozent, wie die Analyse weiter zeigt. Dabei floss das Geld auch in Energieunternehmen in Russland oder China.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma und die deutsche Finanzaufsicht BaFin wollen das Regelwerk für nachhaltige Fonds nun verschärfen. Attribute wie „nachhaltig“ oder „ESG“ sollen dann nur noch für Fonds verwendet werden dürfen, die das Geld nicht in CO2-intensive Industrien investieren. Sollte diese Regelung umgesetzt werden, wären zahlreiche Fondsgesellschaften davon betroffen.
Ob, wann und in welcher Schärfe die geplanten Regelungen umgesetzt werden, ist offen. Enttäuschte Anleger, die ihr Geld umweltfreundlich und nachhaltig anlegen wollten, aber nun erleben, dass ihr Geld z.B. in die Ölindustrie fließt, müssen aber nicht auf eine Verschärfung der Regelungen warten. „Sie können auch mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. So müssen Anlageberater sich beim Anleger erkundigen, wie wichtig ihm die Nachhaltigkeitsaspekte sind und darf nur entsprechende Geldanlagen vorschlagen“, so Rechtsanwalt Seifert. Ebenso können Anlegern, die ihre Anlageentscheidung aufgrund einer irreführenden Aussage zur Nachhaltigkeit der Kapitalanlage getroffen haben, Schadenersatzansprüche entstanden sein.
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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht
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