Rückrufservice

Gutachten soll Klarheit im Wohnmobil-Abgasskandal bringen

07.03.2022

Das Landgericht Hildesheim möchte für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete es in einem Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fiat-Dieselmotor verbaut ist (Az.: 4 O 63/21).

In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Käufer machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er führte aus, dass die Abgasreinigung nach einem gewissen Zeitraum reduziert werde. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Straßenverkehr jedoch überschritten werden.

Das Landgericht Hildesheim ordnete ein Gutachten an, um zu klären, ob Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.

Sollten eine oder beide Funktionen verwendet werden, soll der Sachverständige weiter klären, ob sie notwendig sind, um den Motor vor plötzlichen Beschädigungen zu schützen oder um den gefahrlosen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Dabei verweist das LG Hildesheim auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand. Weiter stellte der EuGH fest, dass Ausnahmen nur sehr begrenzt möglich seien und nur, um den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. „Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen hingegen nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene Gerichte sind zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und haben den Autobauer, der inzwischen zum Stellantis-Konzern gehört, zu Schadenersatz verurteilt. „Es liegt zwar noch kein verpflichtender Rückruf vor. Die Urteile zeigen aber, dass Besitzer eines Wohnmobils mit Fiat-Motor gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.