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Gutachten soll Klarheit im Wohnmobil-Abgasskandal bringen

Das Landgericht Hildesheim möchte für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete es in einem Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fiat-Dieselmotor verbaut ist (Az.: 4 O 63/21).

In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Käufer machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er führte aus, dass die Abgasreinigung nach einem gewissen Zeitraum reduziert werde. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Straßenverkehr jedoch überschritten werden.

Das Landgericht Hildesheim ordnete ein Gutachten an, um zu klären, ob Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.

Sollten eine oder beide Funktionen verwendet werden, soll der Sachverständige weiter klären, ob sie notwendig sind, um den Motor vor plötzlichen Beschädigungen zu schützen oder um den gefahrlosen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Dabei verweist das LG Hildesheim auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand. Weiter stellte der EuGH fest, dass Ausnahmen nur sehr begrenzt möglich seien und nur, um den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. „Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen hingegen nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene Gerichte sind zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und haben den Autobauer, der inzwischen zum Stellantis-Konzern gehört, zu Schadenersatz verurteilt. „Es liegt zwar noch kein verpflichtender Rückruf vor. Die Urteile zeigen aber, dass Besitzer eines Wohnmobils mit Fiat-Motor gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.