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Gutachten soll Klarheit im Wohnmobil-Abgasskandal bringen

Das Landgericht Hildesheim möchte für Klarheit im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato sorgen. Mit Beweisbeschluss vom 24. Januar 2022 ordnete es in einem Verfahren an, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fiat-Dieselmotor verbaut ist (Az.: 4 O 63/21).

In dem Verfahren geht es um ein Wohnmobil Coral XL Plus 670 SL des Herstellers Adria. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Käufer machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er führte aus, dass die Abgasreinigung nach einem gewissen Zeitraum reduziert werde. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Straßenverkehr jedoch überschritten werden.

Das Landgericht Hildesheim ordnete ein Gutachten an, um zu klären, ob Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Sachverständige soll klären, ob die Abgasreinigung abgeschaltet wird, wenn der Motor 26 Minuten und 40 Sekunden läuft und so die Wirkung des Emissionskontrollsystems reduziert wird. Zudem soll der Sachverständige prüfen, ob ein Thermofenster zum Einsatz kommt, durch das die Abgasreinigung außerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors verringert wird.

Sollten eine oder beide Funktionen verwendet werden, soll der Sachverständige weiter klären, ob sie notwendig sind, um den Motor vor plötzlichen Beschädigungen zu schützen oder um den gefahrlosen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Dabei verweist das LG Hildesheim auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand. Weiter stellte der EuGH fest, dass Ausnahmen nur sehr begrenzt möglich seien und nur, um den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. „Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen hingegen nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verschiedene Gerichte sind zu der Überzeugung gekommen, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und haben den Autobauer, der inzwischen zum Stellantis-Konzern gehört, zu Schadenersatz verurteilt. „Es liegt zwar noch kein verpflichtender Rückruf vor. Die Urteile zeigen aber, dass Besitzer eines Wohnmobils mit Fiat-Motor gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.