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Gute Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen im Abgasskandal – LG Stuttgart sieht VW in der Haftung

Gerichte quer durch die Republik haben bei Schadensersatzklagen im VW-Abgasskandal schon zu Gunsten der geschädigten Käufer entschieden. Auch das Landgericht Stuttgart reiht sich hier mit seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung ein.

 

Ein typisches Beispiel für die Rechtsprechung des LG Stuttgart dürfte ein Urteil vom 16. November 2017 sein (Az.: 19 O 34/17). Hier stellte das Gericht fest, dass ein Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, wenn er ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, dass die notwendige Typengenehmigung nur durch eine Täuschung erschlichen hat und die Gefahr des Widerrufs der Genehmigung besteht. Dabei hafte der Hersteller auch gegenüber Gebrauchtwagenkäufern.

 

Konkret hatte in dem Fall eine Frau auf Schadensersatz geklagt, die einen gebrauchten VW Polo mit dem vom Abgasskandal betroffenen Motor EA 189 gekauft hatte. Das LG Stuttgart gab der Klage überwiegend statt. Durch die Verwendung des Manipulationssoftware habe Volkswagen die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Fahrzeug habe zwar über eine Typengenehmigung verfügt, allerdings hätte die Zulassung aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erteilt werden dürfen. Dadurch bestand die Gefahr, dass die Zulassung jederzeit hätte widerrufen werden können. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Klägerin das Auto nicht gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Daher habe sie einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

 

Auch wenn VW die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen, finden die Berufungsverfahren häufig erst gar nicht statt, da sich die Parteien zuvor auf einen Vergleich einigen. „Dahinter dürfte die Befürchtung von VW stehen, dass auch ein Oberlandesgericht verbraucherfreundlich entscheiden würde. Solche Urteile mit Signalwirkung sollen offenbar verhindert werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

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Am Landgericht Stuttgart hat sich offenbar ohnehin die Auffassung durchgesetzt, dass die Verbraucher im Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz haben. „Bei einer Verhandlung am 7. September 2018 wies der Richter in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Mehrheit der Kammern des Landgerichts Stuttgart VW wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt und berief sich dabei auf das Urteil vom 16.11.2017“, so Rechtsanwalt Seifert. In einer anderen Verhandlung empfahl der Richter den Parteien sofort einen Vergleich zu schließen und damit nicht bis zum Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart zu warten.

 

„Insgesamt zeigt sich, dass Schadensersatzklagen im Abgasskandal gegen VW gute Erfolgsaussichten haben. Das gilt besonders auch für Klagen, die am Landgericht Stuttgart verhandelt werden. Geschädigte Käufer, die ihr abgasmanipuliertes Fahrzeug im Großraum Stuttgart erworben haben, haben daher beste Chancen, ihre Ansprüche gegen VW durchsetzen zu können“, betont Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.