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Habona Nahversorgungsfonds Deutschland - Anteilsrücknahme ausgesetzt

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Die Krise der offenen Immobilienfonds tritt immer deutlicher zu Tage. Nachdem die Fonds Wertgrund Wohnselect D, Fokus Wohnen Deutschland und UBS (D) Euroinvest Immobilien Anfang 2026 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt haben, hat Kanam Ende Juni die Schließung und Abwicklung des Leading Cities Invest bekanntgegeben. 

 

Rückgabewünsche der Anleger

 

Obwohl der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland vorwiegend in Nahversorgungsimmobilien wie Supermärkte aber auch Kindertagesstätten oder gekoppelte Objekte investiert hat und diese Anlageklasse nach wie vor attraktiv sei, habe sich Fonds der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt nicht entziehen können, teilte Habona Invest am 30. Juni 2026 mit.

Zu gestiegenen Finanzierungskosten, rückläufigen Transaktionsvolumen und einer Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe, seien die Rückgabewünsche der Anleger hinzugekommen und 2026 noch gestiegen. Die liquiden Mittel des Fonds hätten nicht mehr ausgereicht, um einerseits die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen und andererseits die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung der Immobilien sicherzustellen, so Habona Invest. Daher sei die Rücknahme und Ausgabe der Anteile ausgesetzt worden.

 

Anteilsrücknahme kann maximal 36 Monate ausgesetzt werden

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Für Anleger, die nach dem 30.06.2025 die Rückgabe ihrer Anteile erklärt haben, bedeutet die Schließung, dass die Rückgabe erst nach einer möglichen Wiedereröffnung des Fonds erfolgen kann. Ob und wann der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland wieder geöffnet wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist für maximal 36 Monate möglich. Spätestens dann muss entschieden werden, ob der Fonds wieder geöffnet wird oder abgewickelt werden muss.

Nun wird versucht, durch den Verkauf von Fondsimmobilien die Liquidität zu erhöhen, um die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Derzeit zählen 13 Immobilien zum Portfolio des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland. Das Nettofondsvermögen beläuft sich auf knapp 103 Millionen Euro.

 

Offene Immobilienfonds keine sichere Kapitalanlage

 

Die Schließung des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland macht die schwierige wirtschaftliche Lage offener Immobilienfonds deutlich. „Das zeigt auch, dass die Beteiligung an offenen Immobilienfonds wie dem Habona Nahversorgungsfonds Deutschland keineswegs die sichere Kapitalanlage sind, als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft dargestellt wurden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

 

Fazit: Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

 

In einer fehlerhaften Anlageberatung durch die Bank kann für die Anleger aber auch die Chance auf Schadenersatz bestehen. Denn Banken sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Das bedeutet, dass sie die Anleger auch über die bestehenden Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leestände oder erhöhten Sanierungsbedarf aufklären müssen. „Zudem dürfen sicherheitsorientierten Anlegern keine risikoreichen Geldanlagen vermittelt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Seifert.

Zu den aufklärungspflichtigen Risiken gehört auch die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme, da die Anleger dadurch in ihrer Liquidität eingeschränkt werden. Ist die Bank ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen, können Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/offene-immobilienfonds

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Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.