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Händler muss im Abgasskandal neues Wohnmobil liefern

Das Wohnmobil geht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück an den Händler und der muss dafür ein nagelneues Modell aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger Ausstattung an den Käufer liefern. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Versäumnis-Urteil vom 2. September 2021 entschieden (Az.: 4 O 767/21).

Der Abgasskandal hat bekanntlich auch Wohnmobile erreicht. Besonders betroffen sind Modelle, die auf einem Fiat Ducato beruhen. „Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt, dass nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend gemacht werden können, sondern es sich auch lohnen kann, Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Hymer Exsis T 678. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2020 gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte an, dass die Abgasnachbehandlung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug aktiv, um im rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Die Emissionen stiegen jedoch deutlich an, wenn die Abgasnachbehandlung deaktiviert werde. Dann würden die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen überschritten.

Der Kläger machte nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, sondern auch gegen den Händler geltend, da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befand.

Weder Fiat noch der Händler äußerten sich den Vorwürfen. Das LG Oldenburg verurteilte sie daher per Versäumnisurteil gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz. Der Händler muss demnach das Wohnmobil zurücknehmen und dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit gleichwertiger technischer Ausstattung liefern. Fiat Chrysler bzw. Stellantis muss dem Kläger Schadenersatz für Schäden leisten, die aus den Abgasmanipulationen resultieren, entschied das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist können im Abgasskandal auch Ansprüche gegen den Händler durchgesetzt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr. Innerhalb dieser Frist ist der Händler verpflichtet, dem Käufer ein Fahrzeug ohne Sachmangel zu liefern. „Eine unzulässige Abschalteinrichtung ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Sachmangel. Innerhalb der Gewährleistungsfrist lassen sich daher Ansprüche gegen den Händler durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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