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Händler muss im Abgasskandal neues Wohnmobil liefern

Das Wohnmobil geht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück an den Händler und der muss dafür ein nagelneues Modell aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger Ausstattung an den Käufer liefern. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Versäumnis-Urteil vom 2. September 2021 entschieden (Az.: 4 O 767/21).

Der Abgasskandal hat bekanntlich auch Wohnmobile erreicht. Besonders betroffen sind Modelle, die auf einem Fiat Ducato beruhen. „Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt, dass nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend gemacht werden können, sondern es sich auch lohnen kann, Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Hymer Exsis T 678. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2020 gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte an, dass die Abgasnachbehandlung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug aktiv, um im rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Die Emissionen stiegen jedoch deutlich an, wenn die Abgasnachbehandlung deaktiviert werde. Dann würden die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen überschritten.

Der Kläger machte nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, sondern auch gegen den Händler geltend, da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befand.

Weder Fiat noch der Händler äußerten sich den Vorwürfen. Das LG Oldenburg verurteilte sie daher per Versäumnisurteil gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz. Der Händler muss demnach das Wohnmobil zurücknehmen und dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit gleichwertiger technischer Ausstattung liefern. Fiat Chrysler bzw. Stellantis muss dem Kläger Schadenersatz für Schäden leisten, die aus den Abgasmanipulationen resultieren, entschied das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist können im Abgasskandal auch Ansprüche gegen den Händler durchgesetzt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr. Innerhalb dieser Frist ist der Händler verpflichtet, dem Käufer ein Fahrzeug ohne Sachmangel zu liefern. „Eine unzulässige Abschalteinrichtung ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Sachmangel. Innerhalb der Gewährleistungsfrist lassen sich daher Ansprüche gegen den Händler durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.