Rückrufservice

Händler muss im Abgasskandal neues Wohnmobil liefern

29.09.2021

Das Wohnmobil geht wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück an den Händler und der muss dafür ein nagelneues Modell aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger Ausstattung an den Käufer liefern. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Versäumnis-Urteil vom 2. September 2021 entschieden (Az.: 4 O 767/21).

Der Abgasskandal hat bekanntlich auch Wohnmobile erreicht. Besonders betroffen sind Modelle, die auf einem Fiat Ducato beruhen. „Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt, dass nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat geltend gemacht werden können, sondern es sich auch lohnen kann, Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Hymer Exsis T 678. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6b. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2020 gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte an, dass die Abgasnachbehandlung nach ca. 22 Minuten abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug aktiv, um im rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Die Emissionen stiegen jedoch deutlich an, wenn die Abgasnachbehandlung deaktiviert werde. Dann würden die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen überschritten.

Der Kläger machte nicht nur Schadenersatzansprüche gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, sondern auch gegen den Händler geltend, da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befand.

Weder Fiat noch der Händler äußerten sich den Vorwürfen. Das LG Oldenburg verurteilte sie daher per Versäumnisurteil gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz. Der Händler muss demnach das Wohnmobil zurücknehmen und dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit gleichwertiger technischer Ausstattung liefern. Fiat Chrysler bzw. Stellantis muss dem Kläger Schadenersatz für Schäden leisten, die aus den Abgasmanipulationen resultieren, entschied das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist können im Abgasskandal auch Ansprüche gegen den Händler durchgesetzt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr. Innerhalb dieser Frist ist der Händler verpflichtet, dem Käufer ein Fahrzeug ohne Sachmangel zu liefern. „Eine unzulässige Abschalteinrichtung ist nach der Rechtsprechung des BGH ein Sachmangel. Innerhalb der Gewährleistungsfrist lassen sich daher Ansprüche gegen den Händler durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.