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Händler muss Porsche Macan im Abgasskandal zurücknehmen

Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan zurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).

Der Kläger hatte den Porsche Macan S Diesel 3,0  V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im September 2015 bei einem Autohaus als Neuwagen gekauft. Im März 2017 erklärte der Kläger gegenüber dem Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag, da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. Ohne diese illegalen Funktionen würden die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 nicht eingehalten. Damit weise das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, der sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen lasse, so der Kläger. Im Mai 2018 stellte schließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete den Rückruf an.

Die Klage war vor dem Landgericht Köln erfolgreich. Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei wirksam erfolgt, entschied das Gericht. Das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft gewesen. Dieser Sachmangel ergebe sich bereits daraus, dass das KBA bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und den Rückruf angeordnet hat. Eine Aufheizstrategie, durch die der Stickoxid-Ausstoß gesenkt werde, komme im Wesentlichen nur im Prüfzyklus zum Einsatz und sei im realen Straßenverkehr nicht aktiviert. Folge seien steigende Emissionen, führte das LG Köln aus.

Ein Software-Update sei nicht geeignet, den Mangel vollständig zu beseitigen. Denn selbst, wenn durch das Update die Grenzwerte für den Abgasausstoß eingehalten würden und auch keine anderen technischen Nachteile dadurch entstünden, sei das Fahrzeug weiterhin mangelhaft. Denn der Makel vom Abgasskandal betroffen gewesen zu sein, hafte ihm weiter an und könne durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, stellte das Gericht fest. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das Gericht.

„Hier hat der Kläger seine Ansprüche gegenüber dem Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht. Schadenersatzforderungen können sich aber ebenso gegen die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs bzw. die Audi AG als Herstellerin des Motors richten. Auch hier liegen inzwischen zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vor“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.