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Händler muss Porsche Macan im Abgasskandal zurücknehmen

Im Abgasskandal muss ein Autohaus einen Porsche Macan zurücknehmen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 15. September 2020 entschieden (Az.: 32 O 200/19).

Der Kläger hatte den Porsche Macan S Diesel 3,0  V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im September 2015 bei einem Autohaus als Neuwagen gekauft. Im März 2017 erklärte der Kläger gegenüber dem Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag, da in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. Ohne diese illegalen Funktionen würden die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 nicht eingehalten. Damit weise das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, der sich auch durch ein Software-Update nicht beseitigen lasse, so der Kläger. Im Mai 2018 stellte schließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete den Rückruf an.

Die Klage war vor dem Landgericht Köln erfolgreich. Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei wirksam erfolgt, entschied das Gericht. Das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft gewesen. Dieser Sachmangel ergebe sich bereits daraus, dass das KBA bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und den Rückruf angeordnet hat. Eine Aufheizstrategie, durch die der Stickoxid-Ausstoß gesenkt werde, komme im Wesentlichen nur im Prüfzyklus zum Einsatz und sei im realen Straßenverkehr nicht aktiviert. Folge seien steigende Emissionen, führte das LG Köln aus.

Ein Software-Update sei nicht geeignet, den Mangel vollständig zu beseitigen. Denn selbst, wenn durch das Update die Grenzwerte für den Abgasausstoß eingehalten würden und auch keine anderen technischen Nachteile dadurch entstünden, sei das Fahrzeug weiterhin mangelhaft. Denn der Makel vom Abgasskandal betroffen gewesen zu sein, hafte ihm weiter an und könne durch ein Software-Update nicht beseitigt werden, stellte das Gericht fest. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das Gericht.

„Hier hat der Kläger seine Ansprüche gegenüber dem Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht. Schadenersatzforderungen können sich aber ebenso gegen die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs bzw. die Audi AG als Herstellerin des Motors richten. Auch hier liegen inzwischen zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vor“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.