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Hansapark Finance GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat am 1. August 2022 das Insolvenzfahren über die Hansapark Finance GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 1500 IN 868/22). Gläubiger und Anleihe-Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 14. September 2022 beim Sachwalter anmelden.

Die Hansapark Finance GmbH hat die sog. Hansapark Nürnberg Anleihe (WKN: A2TR4S) mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro und einer Verzinsung von 6 Prozent p.a. emittiert. Das Geld sollte in ein Bauprojekt in Nürnberg mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotel, Boardinghaus und Parkhaus fließen. Die Laufzeit der Anleihe endete am 31. März 2022. Nachdem die Rückzahlung zunächst fristgerecht erfolgte, wurden die Zahlungen wenig später wieder storniert und es folgte der Insolvenzantrag.

Als Grund gab die Hansapark Finance GmbH an, dass das Bauprojekt nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Daher sei die Gesellschaft nicht in der Lage die Schuldverschreibungen fristgerecht zu bedienen und habe Insolvenzantrag gestellt. Vertrieben wurde die Hansapark Nürnberg Anleihe von der Skapa Invest GmbH, die ebenfalls insolvent ist.

Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist klar, dass die Anleihe-Anleger keine Rückzahlung mehr erwarten können. „Um die finanziellen Verluste im Rahmen zu halten, sollten die Ansprüche unbedingt form- und fristgerecht angemeldet werden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In einem nächsten Schritt kann zudem geprüft werden, ob auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden können.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren Möglichkeiten und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an.

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.