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Hardware-Nachrüstung beim VW T5

Was ist da los? Normalerweise bekommt man freiwillig von Volkswagen im Dieselskandal gar nichts. Geht es nach VW sind die neuen Modelle alle nicht betroffen und Schadenersatzklagen würden sich ohnehin nicht lohnen, Nun das: Volkswagen legt freiwillig bis zu 3000 Euro drauf, wenn sich Besitzer der T5-Wohnmobile (California)  für eine technische Hardware-Nachrüstung entscheiden. Offen ist, ob beim T5 auch Transporter und Multivan Anspruch auf die Zuschüsse haben. Woher der Sinneswandel?

Wer die Zeichen erkennen will, der muss z.B. die Gutachten studieren, die von der DUH oder vom Magazin „PlusMinus“ in Auftrag gegeben worden. Hier zeichnen sich extreme Grenzwertüberschreitungen beim NOx ab und so wie’s aussieht, ist der California ganz vorn dabei. Volkswagens Nr-1-Freizeit-Mobil ist aber nicht die einzige Abgasschleuder: Auch die auf FIAT-Ducato-Basis aufgebauten Wohnmobile dürften mit erheblichen Grenzwertüberschreitungen auf deutschen Straßen unterwegs sein. 

Der Grund scheint klar: Luftwiderstand und Gewicht wirken sich auf die Leistung aus, die motorseits zu liefern ist, um das Fahrzeug in Schwung zu halten. Ein Hersteller hat vor diesem grundsätzlich physikalischen Problem frühzeitig kapituliert: Porsche hat schon vor Jahren sein komplettes Dieselprogramm eingestampft. Wohnmobilmotoren müssen mehr leisten, dürfen aber auch nicht so viel Treibstoff verbrauchen – das kann nur in einer optimalen Einstellung gelingen, aber das was gut für den Motor ist, ist meist schlecht für die Umwelt. 

Verbraucherschützer gehen daher davon aus, dass alle Wohnmobile mit Hilfe sogenannter Abschaltvorrichtungen grenzwertkonform gemacht wurden. Die Emissionsverarbeitung funktioniert nur in der Testphase oder im Rahmen eines engen Zeitfensters oder abgestimmt auf die Fahrkurven.   

Nun hat der Verbraucher den Salat: Sein Wohnmobil, egal ob California oder ein Ducato/IVECO DAILY getriebenes Modell, ist konkret von Fahrverboten betroffen. Aber wer zahlt die sicherlich bald  gesetzlich geforderte Umrüstung? VW will zwar beim California 3000 Euro dazutun, 2000 Euro muss der Besitzer aber selbst drauflegen. Offizielle Programme, die mit der Bundesregierung bei verschiedenen Dieselgipfeln ausgehandelt wurden, gibt es für Wohnmobile nicht.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen VW-Unternehmenssprecher:  "Fahrzeuge mit Sonderzulassung als Wohnmobil erhalten nach dem Konzept der Bundesregierung keine Bezuschussung. Sollte eine Nachrüstlösung verfügbar werden, wird Volkswagen im Sinne seiner Kunden eine solche Nachrüstlösung auch für VW-T5-California-Wohnmobile mit EU5-Motor bezuschussen, sofern sie die sonstigen Förderungsbedingungen erfüllen."

Andererseits: Die Förderprogramme werden kaum angenommen. Laut SZ-Recherchen haben grad mall 1000 Euro-5-Daimler-Eigner einen zusätzlichen Katalysatoren einbauen lassen, VW spricht von 395 – dagegen ist ein Tropfen auf dem heißen Stein eine Flutwelle.

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Wohnmobilbesitzern, die notwendige Umrüstungen nicht selber zahlen wollen, bleibt nur die Klage und die damit verbundene Rückgabe des Autos gegen Schadenersatz. Volkswagen will übrigens nur T5-Californias umrüsten, bzw. sich an den Kosten beteiligen. Die Alternative dazu wäre der T6, aber auch der macht im Abgasskandal derzeit keine wirklich gute Figur.

Rechtsanwalt Gisevius steht Wohnmobil-Besitzern als Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf www.wohnmobil-dieselskandal.de, VW T5-Besitzern liefert er Informationen auf www.updatefolgen.de

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
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Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

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Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Das Landgericht Offenburg hat Schadenersatzansprüche einer Leasinggesellschaft wegen Verzug bei der Annahme des Fahrzeugs mit Urteil vom 22. August 2024 zurückgewiesen (Az.: 3 O 142/24).

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.