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Hardware-Nachrüstung beim VW T5

Was ist da los? Normalerweise bekommt man freiwillig von Volkswagen im Dieselskandal gar nichts. Geht es nach VW sind die neuen Modelle alle nicht betroffen und Schadenersatzklagen würden sich ohnehin nicht lohnen, Nun das: Volkswagen legt freiwillig bis zu 3000 Euro drauf, wenn sich Besitzer der T5-Wohnmobile (California)  für eine technische Hardware-Nachrüstung entscheiden. Offen ist, ob beim T5 auch Transporter und Multivan Anspruch auf die Zuschüsse haben. Woher der Sinneswandel?

Wer die Zeichen erkennen will, der muss z.B. die Gutachten studieren, die von der DUH oder vom Magazin „PlusMinus“ in Auftrag gegeben worden. Hier zeichnen sich extreme Grenzwertüberschreitungen beim NOx ab und so wie’s aussieht, ist der California ganz vorn dabei. Volkswagens Nr-1-Freizeit-Mobil ist aber nicht die einzige Abgasschleuder: Auch die auf FIAT-Ducato-Basis aufgebauten Wohnmobile dürften mit erheblichen Grenzwertüberschreitungen auf deutschen Straßen unterwegs sein. 

Der Grund scheint klar: Luftwiderstand und Gewicht wirken sich auf die Leistung aus, die motorseits zu liefern ist, um das Fahrzeug in Schwung zu halten. Ein Hersteller hat vor diesem grundsätzlich physikalischen Problem frühzeitig kapituliert: Porsche hat schon vor Jahren sein komplettes Dieselprogramm eingestampft. Wohnmobilmotoren müssen mehr leisten, dürfen aber auch nicht so viel Treibstoff verbrauchen – das kann nur in einer optimalen Einstellung gelingen, aber das was gut für den Motor ist, ist meist schlecht für die Umwelt. 

Verbraucherschützer gehen daher davon aus, dass alle Wohnmobile mit Hilfe sogenannter Abschaltvorrichtungen grenzwertkonform gemacht wurden. Die Emissionsverarbeitung funktioniert nur in der Testphase oder im Rahmen eines engen Zeitfensters oder abgestimmt auf die Fahrkurven.   

Nun hat der Verbraucher den Salat: Sein Wohnmobil, egal ob California oder ein Ducato/IVECO DAILY getriebenes Modell, ist konkret von Fahrverboten betroffen. Aber wer zahlt die sicherlich bald  gesetzlich geforderte Umrüstung? VW will zwar beim California 3000 Euro dazutun, 2000 Euro muss der Besitzer aber selbst drauflegen. Offizielle Programme, die mit der Bundesregierung bei verschiedenen Dieselgipfeln ausgehandelt wurden, gibt es für Wohnmobile nicht.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen VW-Unternehmenssprecher:  "Fahrzeuge mit Sonderzulassung als Wohnmobil erhalten nach dem Konzept der Bundesregierung keine Bezuschussung. Sollte eine Nachrüstlösung verfügbar werden, wird Volkswagen im Sinne seiner Kunden eine solche Nachrüstlösung auch für VW-T5-California-Wohnmobile mit EU5-Motor bezuschussen, sofern sie die sonstigen Förderungsbedingungen erfüllen."

Andererseits: Die Förderprogramme werden kaum angenommen. Laut SZ-Recherchen haben grad mall 1000 Euro-5-Daimler-Eigner einen zusätzlichen Katalysatoren einbauen lassen, VW spricht von 395 – dagegen ist ein Tropfen auf dem heißen Stein eine Flutwelle.

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Wohnmobilbesitzern, die notwendige Umrüstungen nicht selber zahlen wollen, bleibt nur die Klage und die damit verbundene Rückgabe des Autos gegen Schadenersatz. Volkswagen will übrigens nur T5-Californias umrüsten, bzw. sich an den Kosten beteiligen. Die Alternative dazu wäre der T6, aber auch der macht im Abgasskandal derzeit keine wirklich gute Figur.

Rechtsanwalt Gisevius steht Wohnmobil-Besitzern als Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf www.wohnmobil-dieselskandal.de, VW T5-Besitzern liefert er Informationen auf www.updatefolgen.de

 

 

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Aktuelles

So wie bei Autos mit Verbrennungsmotor der Verbrauch ein wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung ist, ist es bei E-Autos die Reichweite. Die bleibt allerdings häufig hinter den Angaben der Hersteller zurück. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Rechte der Käufer in solchen Fällen gestärkt (Az. 10 O 282/23). Demnach darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Reichweite um mehr als 10 Prozent verfehlt wird.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.