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Harfid GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Essen hat am 1. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über die Harfid GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 161 IN 89/22). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10. Februar 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden. Von der Insolvenz können mittelbar auch die Anleger betroffen sein, die in Nachrangdarlehen der Harfid-Gruppe investiert haben.

Das Bauunternehmen Harfid GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Harfid Holding GmbH. Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt die Gesellschaft die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs an. Lieferengpässe und gestiegene Baukosten führten letztlich dazu, dass Bauprojekte nicht rechtzeitig abgeschlossen oder begonnen werden konnten. Schließlich haben die Harfid GmbH und auch verschiedene Gläubiger Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Essen nun offiziell eröffnet.

Die Insolvenz kann auch Auswirkungen auf die Anleger haben, die sich über Nachrangdarlehen an den Bauprojekten Nordsee Gaarden, Barbara Höfe oder Cube4You beteiligt haben. Die Projektgesellschaften selbst sind zwar nicht insolvent, allerdings könnten sie aufgrund wechselseitiger Verflechtungen durch die Insolvenz der Harfid GmbH ebenfalls in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Besonders in der Krise zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hoch riskante Geldanlagen sind. Aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts kann besonders im Insolvenzfall sogar der Totalverlust des investierten Geldes drohen.

Nach der Insolvenz der Harfid GmbH sollten Anleger vorbereitet sein, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. So können sie unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatzansprüche haben. Die Forderungen können sich z.B. gegen die Anlagevermittler und Anlageberater richten, wenn diese ihre Informationspflichten nicht erfüllt haben. „Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko der Geldanlage aufklären müssen. Ist dies nicht geschehen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Harfid-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.