Rückrufservice

Hemmung der Verjährung im VW-Abgasskandal

Im Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und Volkswagen bekanntlich auf einen Vergleich geeinigt. Verbraucher, die kein Vergleichsangebot erhalten oder es nicht angenommen haben, können ihre Schadenersatzansprüche noch mindestens bis zum 30. Oktober 2020 geltend machen. Die Verjährung ihrer Ansprüche wurde durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt.

Nachdem sich vzbv und VW auf den Vergleich im Musterverfahren geeinigt hatten, gucken zahlreiche Teilnehmer an der Musterklage in die Röhre. Denn sie sind durchs Raster gefallen und haben kein Vergleichsangebot erhalten. Ihre Schadenersatzansprüche können sie im Wege der Einzelklage aber noch geltend machen. „Ihre Teilnahme an der Musterklage war zumindest insofern nicht umsonst, da die Verjährung ihrer Ansprüche dadurch bis Ende Oktober gehemmt wurde und Forderungen noch geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wer zwar ein Vergleichsangebot von VW erhalten, es aber abgelehnt hat, kann seine Forderungen auch noch geltend machen. Gleiches gilt für diejenigen, die sich zunächst an der Musterfeststellungsklage beteiligt und dann wieder abgemeldet haben. Auch hier wurde die Verjährung gehemmt. Das bestätigte das OLG Oldenburg mit Urteil vom 17. September 2020 (Az.: 14 U 74/20).

Nachdem der BGH im Mai entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat, ist die Rechtslage klar. VW hat daraufhin angekündigt, den restlichen Einzelklägern ebenfalls ein Angebot zu unterbreiten. „Wer jetzt so ein Angebot erhält, sollte prüfen, ob es auch mindestens der Entschädigung entspricht, die voraussichtlich auf dem Klageweg erreicht würde“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Wann Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 verjährt sind, wird unterschiedlich beurteilt. „Es kristallisiert sich aber mehr und mehr heraus, dass die Verjährung der Ansprüche nicht vor Ende 2020 eintritt, da die Rechtslage erst ab 2017 verhältnismäßig klar war, so dass die Klageerhebung für die geschädigten VW-Kunden überhaupt zumutbar war“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Wichtig: Die Diskussion um Verjährung der Schadenersatzansprüche bezieht sich nur auf den Abgasskandal rund um die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Bei Schadenersatzansprüchen bei Fahrzeugen mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren oder dem Nachfolgemotor EA 288 droht noch keine Verjährung.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.