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Hilfe bei Schaden durch Hochwasser am Auto

In stürmischen Zeiten gibt es wichtigere Themen als die Unversehrtheit von Autos, doch irgendwann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen aufkommt und wie solche Schäden abgewickelt werden können. Als Elementarschaden ist eine Hochwasserfolge wie ein Sturmschaden zu bewerten. Für Beschädigungen am Auto kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

Nicht zwangsläufig, aber doch mit guten Erfolgsaussichten können nachgewiesene Folgeschäden, die nach einer Überflutung des Autos eintreten, über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dazu wird es aber unter Umständen notwendig sein, die angenommene Verbindung zwischen Ereignis und Schaden auch beweisen zu können, z.B. durch ein Gutachten.

Dies sollte aber in aller Regel kein Problem darstellen, da z.B. ein Elektronikschaden oder Wasser im Motor zuverlässig einem elementaren Ereignis wie Hochwasser oder Sturm zugeordnet werden kann.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wichtig ist gerade bei Motorschäden, dass der Autobesitzer seinen Vermeidungspflichten nachgekommen ist. Dazu gehört, dass ein auch nur kurzfristig unter Wasser stehender Motor auf keinen Fall gestartet werden darf. Durch diese Eigeninitiative entstehende Schäden wird die Versicherung nicht übernehmen. Besser ist es, den Wagen in einer Werkstatt abschleppen zu lassen und hier von Experten prüfen zu lassen, ob ein Motorschaden durch Hochwasser droht!“

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist auf Kraftfahrzeug-Schäden fokussiert und insbesondere Ansprechpartner für Schadensregulierung nach Motorschäden. Rechtsanwalt Gisevius empfiehlt, mögliche Schäden schnell zu melden, da von langen Bearbeitungszeiten auszugehen ist, und Schäden deutlich zu dokumentieren, z.B. mit zeitnah am Schadensort aufgenommen Fotos oder Videos.

Zur möglichen Teilschuld muss bedacht werden, dass behördlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist: Wird also früh genug vor einem Unwetter gewarnt und das Auto steht in einem potenziellen Hochwassergebiet in einer Tiefgarage oder in gefährdeter Lage, dann muss es rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Versäumt man die dazu gegebene Frist, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Kfz-Besitzern in von Elementarschäden bedrohten Gebieten empfiehlt der Anwalt, schon in trockenen Zeiten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und unter Umständen Versicherungslücken zu schließen. Für zukünftige Schadensregulierungen könnten neben Erweiterungen bestehender Versicherungen auch zusätzliche Versicherungen dienen. So können z.B. die Inhalte von Garagen oder Kellerräumen gegen Elementarschäden versichert werden.

Mehr Informationen zu Ansprüchen bei Schäden am Auto finden Sie unter https://bruellmann.de/automotive/aktuelles und auch unter https://www.kapitaler-motorschaden.de

Automotive, Versicherungsrecht

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr durch einen möglichen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie muss Ford über 250.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride zurückrufen, davon rund 69.000 in Deutschland. Im August hat Ford mit dem Rückruf unter dem Code 25SC4 begonnen.Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 15919R und überwacht die Aktion. Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf Ford Kuga PHEV der Baujahre August 2019 bis März 2026 betroffen. 

Mit steigendem Ölverbrauch fing es an und am Ende hatte der VW 6 einen kapitalen Motorschaden. Reparaturkosten ca. 21.000 Euro. „Ursache für den Motorschaden ist unserer Meinung nach ein Konstruktionsfehler. Wir wollen daher für unseren Mandanten auf Schadenersatz klagen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung des T6-Halters verweigerte zwar zunächst die Deckungszusage, doch damit kam sie beim Landgericht Traunstein nicht durch. Mit Urteil vom 29. September 2026 (Az.

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Wegen Brandgefahr muss Mercedes Modelle des Mercedes EQA aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Juli 2024 zurückrufen. Bei den E-Fahrzeugen kann es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen.  Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts soll deshalb in der Werkstatt die HV-Batterie ausgetauscht werden. Betroffene Käufer müssen das Brandrisiko nicht hinnehmen. Sie können ggf. Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, wie zwei Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2026 zeigen (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.