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Hilfe bei Schaden durch Hochwasser am Auto

In stürmischen Zeiten gibt es wichtigere Themen als die Unversehrtheit von Autos, doch irgendwann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen aufkommt und wie solche Schäden abgewickelt werden können. Als Elementarschaden ist eine Hochwasserfolge wie ein Sturmschaden zu bewerten. Für Beschädigungen am Auto kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

Nicht zwangsläufig, aber doch mit guten Erfolgsaussichten können nachgewiesene Folgeschäden, die nach einer Überflutung des Autos eintreten, über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dazu wird es aber unter Umständen notwendig sein, die angenommene Verbindung zwischen Ereignis und Schaden auch beweisen zu können, z.B. durch ein Gutachten.

Dies sollte aber in aller Regel kein Problem darstellen, da z.B. ein Elektronikschaden oder Wasser im Motor zuverlässig einem elementaren Ereignis wie Hochwasser oder Sturm zugeordnet werden kann.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wichtig ist gerade bei Motorschäden, dass der Autobesitzer seinen Vermeidungspflichten nachgekommen ist. Dazu gehört, dass ein auch nur kurzfristig unter Wasser stehender Motor auf keinen Fall gestartet werden darf. Durch diese Eigeninitiative entstehende Schäden wird die Versicherung nicht übernehmen. Besser ist es, den Wagen in einer Werkstatt abschleppen zu lassen und hier von Experten prüfen zu lassen, ob ein Motorschaden durch Hochwasser droht!“

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist auf Kraftfahrzeug-Schäden fokussiert und insbesondere Ansprechpartner für Schadensregulierung nach Motorschäden. Rechtsanwalt Gisevius empfiehlt, mögliche Schäden schnell zu melden, da von langen Bearbeitungszeiten auszugehen ist, und Schäden deutlich zu dokumentieren, z.B. mit zeitnah am Schadensort aufgenommen Fotos oder Videos.

Zur möglichen Teilschuld muss bedacht werden, dass behördlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist: Wird also früh genug vor einem Unwetter gewarnt und das Auto steht in einem potenziellen Hochwassergebiet in einer Tiefgarage oder in gefährdeter Lage, dann muss es rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Versäumt man die dazu gegebene Frist, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Kfz-Besitzern in von Elementarschäden bedrohten Gebieten empfiehlt der Anwalt, schon in trockenen Zeiten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und unter Umständen Versicherungslücken zu schließen. Für zukünftige Schadensregulierungen könnten neben Erweiterungen bestehender Versicherungen auch zusätzliche Versicherungen dienen. So können z.B. die Inhalte von Garagen oder Kellerräumen gegen Elementarschäden versichert werden.

Mehr Informationen zu Ansprüchen bei Schäden am Auto finden Sie unter https://bruellmann.de/automotive/aktuelles und auch unter https://www.kapitaler-motorschaden.de

Automotive, Versicherungsrecht

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.