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Hilfe bei Schaden durch Hochwasser am Auto

In stürmischen Zeiten gibt es wichtigere Themen als die Unversehrtheit von Autos, doch irgendwann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen aufkommt und wie solche Schäden abgewickelt werden können. Als Elementarschaden ist eine Hochwasserfolge wie ein Sturmschaden zu bewerten. Für Beschädigungen am Auto kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

Nicht zwangsläufig, aber doch mit guten Erfolgsaussichten können nachgewiesene Folgeschäden, die nach einer Überflutung des Autos eintreten, über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dazu wird es aber unter Umständen notwendig sein, die angenommene Verbindung zwischen Ereignis und Schaden auch beweisen zu können, z.B. durch ein Gutachten.

Dies sollte aber in aller Regel kein Problem darstellen, da z.B. ein Elektronikschaden oder Wasser im Motor zuverlässig einem elementaren Ereignis wie Hochwasser oder Sturm zugeordnet werden kann.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wichtig ist gerade bei Motorschäden, dass der Autobesitzer seinen Vermeidungspflichten nachgekommen ist. Dazu gehört, dass ein auch nur kurzfristig unter Wasser stehender Motor auf keinen Fall gestartet werden darf. Durch diese Eigeninitiative entstehende Schäden wird die Versicherung nicht übernehmen. Besser ist es, den Wagen in einer Werkstatt abschleppen zu lassen und hier von Experten prüfen zu lassen, ob ein Motorschaden durch Hochwasser droht!“

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist auf Kraftfahrzeug-Schäden fokussiert und insbesondere Ansprechpartner für Schadensregulierung nach Motorschäden. Rechtsanwalt Gisevius empfiehlt, mögliche Schäden schnell zu melden, da von langen Bearbeitungszeiten auszugehen ist, und Schäden deutlich zu dokumentieren, z.B. mit zeitnah am Schadensort aufgenommen Fotos oder Videos.

Zur möglichen Teilschuld muss bedacht werden, dass behördlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist: Wird also früh genug vor einem Unwetter gewarnt und das Auto steht in einem potenziellen Hochwassergebiet in einer Tiefgarage oder in gefährdeter Lage, dann muss es rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Versäumt man die dazu gegebene Frist, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Kfz-Besitzern in von Elementarschäden bedrohten Gebieten empfiehlt der Anwalt, schon in trockenen Zeiten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und unter Umständen Versicherungslücken zu schließen. Für zukünftige Schadensregulierungen könnten neben Erweiterungen bestehender Versicherungen auch zusätzliche Versicherungen dienen. So können z.B. die Inhalte von Garagen oder Kellerräumen gegen Elementarschäden versichert werden.

Mehr Informationen zu Ansprüchen bei Schäden am Auto finden Sie unter https://bruellmann.de/automotive/aktuelles und auch unter https://www.kapitaler-motorschaden.de

Automotive, Versicherungsrecht

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Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann.