In stürmischen Zeiten gibt es wichtigere Themen als die Unversehrtheit von Autos, doch irgendwann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen aufkommt und wie solche Schäden abgewickelt werden können. Als Elementarschaden ist eine Hochwasserfolge wie ein Sturmschaden zu bewerten. Für Beschädigungen am Auto kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
Nicht zwangsläufig, aber doch mit guten Erfolgsaussichten können nachgewiesene Folgeschäden, die nach einer Überflutung des Autos eintreten, über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Dazu wird es aber unter Umständen notwendig sein, die angenommene Verbindung zwischen Ereignis und Schaden auch beweisen zu können, z.B. durch ein Gutachten.
Dies sollte aber in aller Regel kein Problem darstellen, da z.B. ein Elektronikschaden oder Wasser im Motor zuverlässig einem elementaren Ereignis wie Hochwasser oder Sturm zugeordnet werden kann.
Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wichtig ist gerade bei Motorschäden, dass der Autobesitzer seinen Vermeidungspflichten nachgekommen ist. Dazu gehört, dass ein auch nur kurzfristig unter Wasser stehender Motor auf keinen Fall gestartet werden darf. Durch diese Eigeninitiative entstehende Schäden wird die Versicherung nicht übernehmen. Besser ist es, den Wagen in einer Werkstatt abschleppen zu lassen und hier von Experten prüfen zu lassen, ob ein Motorschaden durch Hochwasser droht!“
Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist auf Kraftfahrzeug-Schäden fokussiert und insbesondere Ansprechpartner für Schadensregulierung nach Motorschäden. Rechtsanwalt Gisevius empfiehlt, mögliche Schäden schnell zu melden, da von langen Bearbeitungszeiten auszugehen ist, und Schäden deutlich zu dokumentieren, z.B. mit zeitnah am Schadensort aufgenommen Fotos oder Videos.
Zur möglichen Teilschuld muss bedacht werden, dass behördlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist: Wird also früh genug vor einem Unwetter gewarnt und das Auto steht in einem potenziellen Hochwassergebiet in einer Tiefgarage oder in gefährdeter Lage, dann muss es rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, wenn dies möglich ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Versäumt man die dazu gegebene Frist, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
Kfz-Besitzern in von Elementarschäden bedrohten Gebieten empfiehlt der Anwalt, schon in trockenen Zeiten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen zu prüfen und unter Umständen Versicherungslücken zu schließen. Für zukünftige Schadensregulierungen könnten neben Erweiterungen bestehender Versicherungen auch zusätzliche Versicherungen dienen. So können z.B. die Inhalte von Garagen oder Kellerräumen gegen Elementarschäden versichert werden.
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Mehr Informationen zu Ansprüchen bei Schäden am Auto finden Sie unter https://bruellmann.de/automotive/aktuelles und auch unter https://www.kapitaler-motorschaden.de