Rückrufservice

HPI AG - Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die HPI AG hat zwei Anleihen begeben (WKN: A1MA6Z und A13SM0) und die Schuldverschreibungen mit 5 Prozent p.a. verzinst. Die Anleihen hätten schon zurückgezahlt werden müssen, doch aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens wurden die Laufzeiten verlängert, um eine Insolvenz zu vermeiden. Genutzt hat es am Ende nichts. Der IT-Dienstleister musste Insolvenzantrag stellen und das AG München hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleihe-Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihr investiertes Geld im Feuer steht. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten die Anleger in einem ersten Schritt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen, so dass den Anlegern auch im Insolvenzverfahren finanzielle Verluste drohen.

Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger in einem zweiten Schritt und unabhängig vom Insolvenzverfahren prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Forderungen können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger müssen über alle Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, aufgeklärt werden. „Dazu gehören natürlich auch die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko für die Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.

Wurden die Risiken verharmlost oder ganz verschwiegen, können sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der HPI AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.