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HPI AG - Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die HPI AG hat zwei Anleihen begeben (WKN: A1MA6Z und A13SM0) und die Schuldverschreibungen mit 5 Prozent p.a. verzinst. Die Anleihen hätten schon zurückgezahlt werden müssen, doch aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens wurden die Laufzeiten verlängert, um eine Insolvenz zu vermeiden. Genutzt hat es am Ende nichts. Der IT-Dienstleister musste Insolvenzantrag stellen und das AG München hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleihe-Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihr investiertes Geld im Feuer steht. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten die Anleger in einem ersten Schritt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen, so dass den Anlegern auch im Insolvenzverfahren finanzielle Verluste drohen.

Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger in einem zweiten Schritt und unabhängig vom Insolvenzverfahren prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können. „Forderungen können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger müssen über alle Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, aufgeklärt werden. „Dazu gehören natürlich auch die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko für die Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.

Wurden die Risiken verharmlost oder ganz verschwiegen, können sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der HPI AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gerne eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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