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Huber Automotive AG im Insolvenzverfahren

Die Huber Automotive AG ist insolvent. Das Amtsgericht Göppingen hat das Insolvenzverfahren am 5. September 2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 3 IN 302/25). Die Insolvenz trifft auch die Anleihe-Anleger, die mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ihre Forderungen können sie bis zum 24. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen im Täle hat die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) mit einem Volumen bis zu 25 Millionen Euro  im Jahr 2019 begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 6 Prozent p.a. verzinst und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 2024. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Automobilzulieferers haben die Anleger einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt, u.a. wurde die Laufzeit bis 2027 verlängert. Erst im Mai 2025 haben die Anleihe-Anleger weitere Zugeständnisse gemacht. Genützt hat es nichts mehr. Ende August stellte die Huber Automotive AG Insolvenzantrag und am 5. September hat das Amtsgericht Göppingen das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Anleger können ihre Forderungen nun zur Insolvenztabelle anmelden. Das sollte aber nur ein erster Schritt sein. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. „Um finanziellen Verlusten entgegenzutreten, sollten neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So können ggf. Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche entstanden sein. Ebenso können Forderungen gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche bestehen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend sind.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der Anleihe der Huber Automotive AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.