Die Huber Automotive AG ist insolvent. Das Amtsgericht Göppingen hat das Insolvenzverfahren am 5. September 2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 3 IN 302/25). Die Insolvenz trifft auch die Anleihe-Anleger, die mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ihre Forderungen können sie bis zum 24. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen im Täle hat die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) mit einem Volumen bis zu 25 Millionen Euro im Jahr 2019 begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 6 Prozent p.a. verzinst und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis 2024. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Automobilzulieferers haben die Anleger einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt, u.a. wurde die Laufzeit bis 2027 verlängert. Erst im Mai 2025 haben die Anleihe-Anleger weitere Zugeständnisse gemacht. Genützt hat es nichts mehr. Ende August stellte die Huber Automotive AG Insolvenzantrag und am 5. September hat das Amtsgericht Göppingen das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Anleger können ihre Forderungen nun zur Insolvenztabelle anmelden. Das sollte aber nur ein erster Schritt sein. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. „Um finanziellen Verlusten entgegenzutreten, sollten neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
So können ggf. Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche entstanden sein. Ebenso können Forderungen gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche bestehen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend sind.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der Anleihe der Huber Automotive AG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
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Bank- und Kapitalanlagerecht
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