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Hyundai Ioniq EV - Rückruf wegen erhöhter Brandgefahr

Hyundai muss Modelle des Ioniq EV wegen erhöhter Brandgefahr der Hochvolt-Batterie zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, betrifft der Rückruf Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2019 bis Juli 2022.

Wie das KBA weiter mitteilt, kann bei den betroffenen Fahrzeugen eine thermische Instabilität innerhalb der HV-Batterie von einer fehlerhaften Batterieüberwachungssoftware nicht rechtzeitig erkannt werden. Folge ist eine erhöhte Brandgefahr.

 

Software-Update soll installiert werden

 

In der Werkstatt soll das Batterie-Management-System ein Software-Update erhalten. Hyundai führt den Rückruf unter dem Code 61D018 durch. Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 30.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen; in Deutschland muss das Update bei ca. 5.000 Fahrzeugen aufgespielt werden. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 16516R.

 

Auch für Hyundai Kona Elektro gab es einen Rückruf

 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Erst vor wenigen Wochen musste auch der Hyundai Kona Elektro wegen Brandgefahr zurückgerufen werden. Der Rückruf wird unter dem Code 61D004 durchgeführt. Grund für den Rückruf ist derselbe wie jetzt beim Hyundai Ioniq EV: Ein Fehler in der Batterieüberwachungssoftware kann dazu führen, dass eine thermische Instabilität in der HV-Batterie nicht rechtzeitig erkannt wird, wodurch es zum Fahrzeugbrand kommen kann. 

Zur Beseitigung des Problems soll bei beiden Rückrufen ein Software-Update durchgeführt werden. Die Rückruf-Aktionen werden vom KBA überwacht. „Das zeigt schon, dass das Brandrisiko von den betroffenen Fahrzeugbesitzern nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Mangel muss beseitigt werden

 

Bis zur Beseitigung der Brandgefahr dürfte bei betroffenen Hyundai-Fahrern ein mulmiges Gefühl bleiben. Zudem stellt sich die Frage, ob die Gefahr durch ein Software-Update nachhaltig beseitigt werden kann oder ob weitere Maßnahmen erforderlich wären.

Dabei haben Käufer grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Wenn der Mangel nicht nachhaltig beseitigt werden kann, können die Käufer weitere rechtliche Ansprüche vom Austausch der Batterie bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Hyundai-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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