Auf die Klimaanlage im Sommer oder die Heizung im Winter würden wohl nur die wenigsten Autofahrer verzichten wollen. Allerdings haben BMW-, Mercedes- oder VW-Fahrer möglicherweise zu viel für diesen Komfort gezahlt und können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie u.a. das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, hat die EU-Kommission mehrere Auto-Zulieferer für Kühl- und Lüftungssysteme der illegalen Preisabsprache überführt. Wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht hat die Kommission Bußgelder in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro verhängt. Die Kartellanten haben demnach die Preise für Heizungen, Lüftung und Kühlsysteme illegal abgesprochen. Direkt betroffen von den Absprachen sind die Autobauer Daimler, BMW und VW, die zu viel für die Heiz- und Kühlsysteme gezahlt haben. „Preise werden aber in aller Regel auch an die Verbraucher weitergegeben. Insofern sind auch die Autokäufer geschädigt worden und dürften direkte Schadensersatzansprüche haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kartellanten haben die illegalen Preisabsprachen eingeräumt. Nach der Entscheidung der EU-Kommission müssen weder die betroffenen Autobauer noch die Autokäufer den Kartellrechtsverstoß nachweisen, sondern können ihre Ansprüche auf Schadensersatz jetzt geltend machen. „Je nach Automodell und Kühlsystem wird die Schadensersatzhöhe unterschiedlich ausfallen. Es ist aber in jedem Fall davon auszugehen, dass die Käufer zu viel für Klimaanlage und Heizung bezahlt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Die betroffenen Autokäufer können ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Kosten dafür werden grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle und um die Interessen der geschädigten Autokäufer zu bündeln, prüft die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ob auch eine Sammelklage möglich ist.
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