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Im Abgasskandal landet Audi A6 mit EA 189 vorm BGH

Der Dieselmotor EA 189 ist durch den VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt geworden. Der Motor wurde von der Konzernmutter VW  entwickelt und hergestellt, kam aber auch bei Fahrzeugen der VW-Töchter Audi, Seat und Skoda zum Einsatz. Der BGH entscheidet in einem Verfahren am 23. Februar 2021, ob auch die Konzerntochter Audi wegen der Verwendung eines Motors mit unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann (Az.: VI ZR 505/19).

Der Kläger hatte im Mai 2015 einen Audi A6 mit 2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 gebraucht gekauft. Nachdem der Abgasskandal im September 2015 aufgeflogen war, ließ der Kläger zwar das folgende Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Seine Klage auf Schadenersatz gegen die Audi AG war in den ersten Instanzen weitgehend erfolgreich. Das OLG Naumburg entschied, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Audi müsse daher den A6 des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Die Audi AG habe dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt, indem sie den von der Volkswagen AG mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware ausgestatteten Dieselmotor der Baureihe EA189 in das streitgegenständliche Fahrzeug eingebaut und in Verkehr gebracht habe, führte das OLG aus. Die verantwortlichen Personen bei Audi hätten von den Sittenwidrigkeit begründenden Tatumständen gewusst und billigend in Kauf genommen.

Der BGH hat bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW im Abgasskandal grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist. „Es wäre schon überraschend, wenn der Bundesgerichtshof bei Audi zu einem anderen Ergebnis käme“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zumal die VW-Tochter Audi ihre Hände im Abgasskandal ohnehin nicht in Unschuld waschen kann. Sie hat den größeren 3-Liter-V6-Turbodieselmotor entwickelt und hergestellt, der in verschiedenen Audi-Modellen, dem VW Touareg oder im Porsche Cayenne und Porsche Macan verwendet wird. Auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor liegen zahlreiche Rückruf-Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vor.

„Auch bei Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 lassen sich Schadenersatzansprüche durchsetzen. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz, haben Audi inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).