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Im Audi-Abgasskandal bahnt sich Geständnis an

Im Abgasskandal hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis angekündigt. Damit dürfte klar sein, dass auch die VW-Tochter Audi unzulässige Abschalteinrichtungen entwickelt und verbaut hat und ihre Kunden vorsätzlich geschädigt hat. In dieser Deutlichkeit ist das bisher nur von VW bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt. Hier hat der BGH bereits 2020 entschieden, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Nach dem zu erwartenden Geständnis dürfte klar sein, dass auch Audi sich bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie Medien berichten, geht Stadler mit dem Geständnis einen Deal mit dem Landgericht München ein. Er sagt aus und im Gegenzug kommt er mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro davon.

Zuvor haben bereits der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz und zwei weitere Ingenieure die Abgasmanipulationen eingeräumt. Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen konnten die betroffenen Autos die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand einhalten, im realen Straßenverkehr werden sie jedoch überschritten. Stadler wird vorgeworfen, dass er den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt hat, nachdem er von den Abgasmanipulationen erfahren hat.

Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren mit 3.0 oder 4.2 Liter Hubraum des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 verantwortlich. Diese Motoren wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch in den Porsche-Modellen Macan, Cayenne und Panamera oder dem VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle amtliche Rückrufe angeordnet, damit eine unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.

Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Schon jetzt haben zahlreiche Gerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nach einem Geständnis dürften sich die Ansprüche noch besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.