Im Abgasskandal hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis angekündigt. Damit dürfte klar sein, dass auch die VW-Tochter Audi unzulässige Abschalteinrichtungen entwickelt und verbaut hat und ihre Kunden vorsätzlich geschädigt hat. In dieser Deutlichkeit ist das bisher nur von VW bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt. Hier hat der BGH bereits 2020 entschieden, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Nach dem zu erwartenden Geständnis dürfte klar sein, dass auch Audi sich bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Wie Medien berichten, geht Stadler mit dem Geständnis einen Deal mit dem Landgericht München ein. Er sagt aus und im Gegenzug kommt er mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro davon.
Zuvor haben bereits der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz und zwei weitere Ingenieure die Abgasmanipulationen eingeräumt. Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen konnten die betroffenen Autos die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand einhalten, im realen Straßenverkehr werden sie jedoch überschritten. Stadler wird vorgeworfen, dass er den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt hat, nachdem er von den Abgasmanipulationen erfahren hat.
Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren mit 3.0 oder 4.2 Liter Hubraum des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 verantwortlich. Diese Motoren wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch in den Porsche-Modellen Macan, Cayenne und Panamera oder dem VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle amtliche Rückrufe angeordnet, damit eine unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.
Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Schon jetzt haben zahlreiche Gerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nach einem Geständnis dürften sich die Ansprüche noch besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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