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Im Audi-Abgasskandal bahnt sich Geständnis an

Im Abgasskandal hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis angekündigt. Damit dürfte klar sein, dass auch die VW-Tochter Audi unzulässige Abschalteinrichtungen entwickelt und verbaut hat und ihre Kunden vorsätzlich geschädigt hat. In dieser Deutlichkeit ist das bisher nur von VW bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt. Hier hat der BGH bereits 2020 entschieden, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Nach dem zu erwartenden Geständnis dürfte klar sein, dass auch Audi sich bei Fahrzeugen mit den größeren Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie Medien berichten, geht Stadler mit dem Geständnis einen Deal mit dem Landgericht München ein. Er sagt aus und im Gegenzug kommt er mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro davon.

Zuvor haben bereits der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz und zwei weitere Ingenieure die Abgasmanipulationen eingeräumt. Durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen konnten die betroffenen Autos die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand einhalten, im realen Straßenverkehr werden sie jedoch überschritten. Stadler wird vorgeworfen, dass er den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt hat, nachdem er von den Abgasmanipulationen erfahren hat.

Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren mit 3.0 oder 4.2 Liter Hubraum des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 verantwortlich. Diese Motoren wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch in den Porsche-Modellen Macan, Cayenne und Panamera oder dem VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle amtliche Rückrufe angeordnet, damit eine unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.

Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Schon jetzt haben zahlreiche Gerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nach einem Geständnis dürften sich die Ansprüche noch besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).