Mit der Vorfälligkeitsentschädigung erhält die Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen, wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Bank verliert ihren Anspruch jedoch, wenn sie ihren Kunden nicht ausreichend über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Dies hatte eine Bank in einem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg versäumt. Das Gericht entschied daher mit Urteil vom 5. Juli 2024, dass sie dem Darlehensnehmer die bereits erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss (Az.: 3 O 12/24).
Seit dem 21. März 2016 sind Banken verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufzuklären. „Kommt die Bank dieser Verpflichtung nicht nach, verliert sie ihren Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Der Anspruch entfällt auch, wenn die Angaben zum Kündigungsrecht des Kreditnehmers oder zur Laufzeit des Darlehens unzureichend sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kreditnehmer im Jahr 2016 ein Immobiliendarlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit bei der Bank abgeschlossen. Als er das Darlehen vorzeitig rund vier Jahre nach Vertragsschluss ablöste, verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer zunächst zahlte, später aber die Rückzahlung verlangte.
Das LG Offenburg gab dem Darlehensnehmer Recht. Die Bank habe ihren Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verloren, da sie ihren Kunden nicht ausreichend über den Berechnungsweg informiert habe. Die Formulierungen seien für den Darlehensnehmer nicht klar genug. Die Bank müsse die Vorfälligkeitsentschädigung daher zurückzahlen, entschied das Gericht.
Das LG Offenburg fügte sich damit in eine Reihe verbraucherfreundlicher Urteile zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein. Ein häufiger Fehler der Banken ist, dass sie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf die Restlaufzeit des Darlehens abstellen. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt, zu dem das Darlehen erstmals ordnungsgemäß gekündigt werden kann. Andere Fehler sind bspw., dass die Banken bei der Berechnung nicht auf die Renditen von Pfandbriefen abgestellt oder Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt haben.
„Banken und Sparkassen sind bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung immer wieder Fehler unterlaufen. Das eröffnet Verbrauchern die Möglichkeit, ihr Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abzulösen bzw. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Seifert.
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