Rückrufservice

Insolvenz der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG

03.05.2021

Das Amtsgericht Leipzig hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG am 29. April 2021 eröffnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 401 IN 775/21).

Das vorläufige Insolvenzverfahren wird zunächst in Eigenverwaltung durchgeführt. Dabei wird versucht, die Gesellschaft wirtschaftlich wieder auf die Füße zu stellen. „Das ist oft mit erheblichen Einschnitten auch für die Anleger verbunden. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger ihre rechtliche Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

UDI bietet Anlegern verschiedene Geldanlagen an. Bei der UDI Energie Festzins VI konnten die Anleger in Form von Nachrangdarlehen investieren, d.h. sie gewähren der Gesellschaft über eine bestimmte Laufzeit Darlehen und erhalten bis zur geplanten Rückzahlung Zinsen. Wenn alles planmäßig läuft. Nachrangdarlehen gelten allerdings als besonders riskante Geldanlagen, da die Forderungen der Anleger im Fall einer Insolvenz nur nachrangig behandelt werden. „Anleger können im Insolvenzfall komplett leer ausgehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Allerdings ist dieser Rangrückritt in vielen Fällen aufgrund intransparenter Klauseln unwirksam vereinbart worden. Ist das auch beim UDI Energie Festzins VI der Fall, müssen sich die Anleger auch im Insolvenzfall nicht hinten anstellen. „Daher sollten Anleger von UDI-Nachrangdarlehen auch vorsichtig sein, wenn ihnen nun neue Angebote gemacht werden. Möglicherweise wird dann aus einem unwirksamen Rangrücktritt ein wirksamer mit negativen Konsequenzen für die Anleger“, sagt Rechtanwältin Seifert.

Sollte über die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dies ist aktuell aber noch nicht der Fall.

Anleger können aber schon jetzt prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können. Diese können z.B. gegenüber den Anlagevermittlern bzw. Anlageberatern entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehen Risiken der Geldanlage  und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.