Rückrufservice

Versicherungsrecht

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Privat versichert" suggeriert zunächst einnmal dem Patienten einen höheren Standard der ärztlicher Versorgung. Steht eine ärztlich Behandlung an, kommt es aber immer wieder zu Streit über die Übernahme der Behandlungskosten, z.B.

  • LASIK-Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit
  • Behandlung zur Behebung der Zeugungs- oder Empfängnisunfähigkeit (künstliche Befruchtung)
  • Umfang des Erstattungsanspruchs bei medizinschen Hilfsmittel

Unsere Leistungen

Aufgrund unserer Expertise im Versicherungsrecht helfen wir Versicherten bei Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen:

  • Erstattungsschwierigkeiten, Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung der Krankenversicherung
  • Abwehr von Kündigung oder Anfechtung des Versicherungsvertrages durch die Krankenversicherung
  • Abwehr von nachträglichen Erhebungen von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen
  • u.v.m.

Aus unserer Tätigkeit kennen wir die Scheinargumente der Krankenversicherungen und wissen, wie man sie erfolgreich entkräftet. Unsere Erfahrung ist es, dass nicht selten auch die Versicherungsvertreter (Vermittler) durch Eigeninteresse am Abschluss der Krankenversicherung (Provisionsinteresse) den Antragsteller zu falschen oder unvollständigen Angaben geraten haben. Rechtsfolge ist, dass sich eine solche Falschberatung die Krankenversicherung nach ständiger Rechtssprechung grundsätzlich zurechnen lassen muss.

Wir übernehmen für Sie auch kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *