Rückrufservice

Wirecard - Forderungen im Insolvenzverfahren bis 26. Oktober 2020 anmelden

12.10.2020

Forderungen im Insolvenzverfahren über die Wirecard AG können noch bis zum 26. Oktober 2020 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger und Aktionäre der Wirecard AG ein erster Schritt, um ihre Verluste zu reduzieren.

Im Normalfall gehen Aktionäre in einem Insolvenzverfahren leer. Als Aktionäre sind sie Teilhaber des Unternehmens geworden und Verluste gehören dementsprechend zu ihrem unternehmerischen Risiko. „Im Fall Wirecard sieht das jedoch anders aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Marktmanipulation. Die Aktionäre sind hier, wie die vielen anderen Gläubiger auch, zum Opfer geworden und können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wichtig ist aber, dass die Aktionäre nicht nur die Höhe ihre Forderung anmelden, sondern ihren Anspruch auch begründen. Daher kann es wichtig sein, auch den sog. Kursdifferenzschaden zumindest hilfsweise anzumelden. „Eine hinreichende Begründung der Ansprüche ist notwendig, damit der Insolvenzverwalter die Forderung auch anerkennt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Ansprüche werden aus der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse bedient. Die wird kaum ausreichen, um die Forderungen aller Gläubiger auch nur annähernd zu bedienen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger und Aktionäre auch Schadenersatzansprüche geltend machen, um ihre Verluste weiter zu reduzieren.

Dazu kommen verschiedene Anspruchsgegner in Frage. Forderungen können sich sowohl gegen die ehemaligen Verantwortlichen der Wirecard AG richten als auch gegen die Wirtschaftsprüfer. Obwohl die Bilanzen offensichtlich schon seit 2015 frisiert wurden, haben sie über Jahre ihr uneingeschränktes Testat erteilt und somit ggfs. ihre Prüfpflichten verletzt.

Insbesondere Kleinanleger, die ihre Wertpapiere nach einer Beratung durch die Bank erworben haben, können auch Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung haben. „Die Berater hätten umfassend über die bestehenden Risiken wie z.B. das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Haben sie ihre Aufklärungspflicht verletzt, können sie in der Haftung stehen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.