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ING Bank - Phishing Mails im Umlauf

„Wichtige Information zur Kontosicherheit“ – mit dieser Betreffzeile versuchen derzeit Betrüger Kunden der ING Bank in ihr Netz zu locken. Im weiteren Verlauf der E-Mail werden die Kunden aufgefordert, ihre persönlichen Informationen zu aktualisieren und dazu auf einen Button zu klicken. „Die Mail ist ein weiterer Phishing-Versuch, um an sensible Bankdaten heranzukommen. Daher sollten die Adressaten auf keinen Fall den Button anklicken und schon gar nicht sensible Daten auf einer vermeintlichen Webseite der ING angeben. Banken gehen nicht so vor“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing gehört zu den beliebten Betrugsmaschen mit denen Betrüger versuchen, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Dazu werden zunächst E-Mails verschickt und die Empfänger unter einem Vorwand, z.B. Aktualisierung der Daten, aufgefordert, einen Button oder Link anzuklicken. Dann gelangen sie auf eine vermeintliche Webseite der Bank und sollen persönliche Bankdaten angeben. In der aktuellen Phishing-Mail sollen ING-Kunden ihre Daten aktualisieren, weil das angeblich wichtig sei, um die Daten sicher und geschützt zu halten. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, wenn sich die Empfänger darauf einlassen. Dann hat die Falle zugeschnappt und die Betrüger räumen mit Hilfe der ergaunerten Daten das Konto in kurzer Zeit leer.

Es gibt verschiedene Anhaltspunkte, um Phishing-Mails zu erkennen. Dazu gehören etwa eine unpersönliche Anrede wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder Rechtschreib- und Grammatikfehler. Allerdings werden die Kriminellen immer besser und Betrugsversuche sind nicht so leicht zu erkennen. Sind die Kontoinhaber den Betrügern trotz aller Vorsicht ins Netz gegangen, sollten sie das Konto umgehend sperren lassen. Häufig haben die Betrüger dann allerdings schon zugeschlagen.

Doch auch dann muss das Geld für den Bankkunden noch nicht endgültig verloren sein. Er haftet nur, wenn ihm die Bank nachweisen kann, dass er sich grob fahrlässig verhalten hat. „Ist das nicht der Fall, muss die Bank für den Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser.

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