INNCONA-GRUPPE
Stuttgart 19.05.2008
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Ende der vergangenen Woche mit ca. 50 Steuerfahndern, Kriminalbeamten und Staatsanwälten mehrere Objekte der Inncona-Gruppe in verschiedenen Bundesländern durchsucht, u.a. in Ostwestfalen-Lippe, Saarbrücken, Hof und Koblenz.
Im Vordergrund standen dabei die Aktivitäten der Inncona Geschäftsführungs GmbH aus Herford. Die beiden Geschäftsführer wurden festgenommen; ihnen wird Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Die Inncona-Gruppe hatte in der Vergangenheit von mehreren hundert Anlegern Gelder in Millionenhöhe eingesammelt.
In der Regel wurde für jeden Anleger eine GmbH & Co. KG gegründet, deren Kommanditist der Anleger wurde und Komplementärin die Inncona Geschäftsführungs GmbH.Die Geschäftstätigkeit lag dabei meist im Handel, Vermietung und dem Leasing von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Investiert wurde schwerpunktmäßig in Bakinettenständer, Bäckerei-Einrichtungen und Plasma-Bildschirme.
Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Nachdem die Inncona-Anleger bereits im vergangenen Jahr durch ein anonymes Rundschreiben aufgeschreckt wurden, scheinen sich nun die darin behaupteten Vorwürfe zu erhärten.
Für den Fall, dass sich die Verdachtsmomente bestätigen sollten, drohen den Anlegern neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals u.U. auch Steuernachforderungen des Finanzamtes“.
„In den uns bekannten Fällen wurden die Steuerbescheide nämlich unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, § 164 Abs. 1 AO. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben war, so besteht die Gefahr, dass die Steuervorteile Rückwirkend vom Finanzamt aberkannt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Marcel Seifert.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob und gegen wen mögliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.