Rückrufservice

INNCONA-GRUPPE

VERDACHT AUF KAPITALANLAGEBETRUG UNTERNEHMENSVERANTWORTLICHE IN UNTERSUCHUNGSHAFT

Stuttgart 19.05.2008

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Ende der vergangenen Woche mit ca. 50 Steuerfahndern, Kriminalbeamten und Staatsanwälten mehrere Objekte der Inncona-Gruppe in verschiedenen Bundesländern durchsucht, u.a. in Ostwestfalen-Lippe, Saarbrücken, Hof und Koblenz.

Im Vordergrund standen dabei die Aktivitäten der Inncona Geschäftsführungs GmbH aus Herford. Die beiden Geschäftsführer wurden festgenommen; ihnen wird Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Die Inncona-Gruppe hatte in der Vergangenheit von mehreren hundert Anlegern Gelder in Millionenhöhe eingesammelt.

In der Regel wurde für jeden Anleger eine GmbH & Co. KG gegründet, deren Kommanditist der Anleger wurde und Komplementärin die Inncona Geschäftsführungs GmbH.Die Geschäftstätigkeit lag dabei meist im Handel, Vermietung und dem Leasing von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Investiert wurde schwerpunktmäßig in Bakinettenständer, Bäckerei-Einrichtungen und Plasma-Bildschirme.

Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Nachdem die Inncona-Anleger bereits im vergangenen Jahr durch ein anonymes Rundschreiben aufgeschreckt wurden, scheinen sich nun die darin behaupteten Vorwürfe zu erhärten. 

Für den Fall, dass sich die Verdachtsmomente bestätigen sollten, drohen den Anlegern neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals u.U. auch Steuernachforderungen des Finanzamtes“.

„In den uns bekannten Fällen wurden die Steuerbescheide nämlich unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, § 164 Abs. 1 AO. Sollte sich nunmehr herausstellen, dass auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben war, so besteht die Gefahr, dass die Steuervorteile Rückwirkend vom Finanzamt aberkannt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob und gegen wen mögliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Anleger des offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland kommen derzeit nicht an ihr Geld. Denn die Rücknahme und Ausgabe  von Anteilen wurde am 26. Februar 2026 vorrübergehend eingestellt. Die Anteilsrücknahme kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten ausgesetzt werden.

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

Für Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 werden erhebliche finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Grund ist, dass die Zwischengesellschaft SC Finance One ihre Forderungen gegen Projektgesellschaften, denen sie Darlehen gewährt hatte, um 74 Prozent nach unten korrigieren muss.

Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.

Der Immobilienfonds Greenman Open hat im Dezember 2025 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Grund für die Aussetzung sind erhöhte Rückgabewünsche der Anleger. Dafür verfüge der Fonds nicht über ausreichend Liquidität, teilte das Unternehmen mit.

Betrüger hatten sich die sensiblen Kontodaten eines Ehepaars erschlichen und Überweisungen in einer Gesamthöhe von rund 24.000 Euro von dem Konto getätigt. Das Ehepaar kann jedoch aufatmen, denn es bleibt nicht auf dem Schaden sitzen. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. Dezember 2025 entschieden, dass die Bank den Schaden ersetzen muss (Az. 2 O 64/24).