Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH mit Sitz in Stuttgart verstand sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Anleger hatten die Möglichkeit, sich über Direktinvestments an den Solaranlagen zu beteiligen. Die Hoffnung auf eine sichere und renditestarke Geldanlage erfüllte sich für die Anleger allerdings nicht. Stattdessen müssen sie nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Eigentum an Photovoltaikanlagen erworben?
Für die Anleger stellt sich nun zunächst die Frage, ob sie Eigentum an den Photovoltaikanlagen erworben haben. Das kann sich von Fall zu Fall anders gestalten. Sind Anleger Eigentümer einer Solaranlage geworden, können sie Aussonderungs- und Absonderungsrechte geltend machen. Sind die Anleger nicht zum Eigentümer geworden, fließen die PV-Anlagen in die Insolvenzmasse ein. Anleger können dann zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen. „Um festzustellen, inwieweit das Eigentum an den Anlagen bereits auf die Eigentümer übergegangen ist, muss der Kaufvertrag im Einzelfall geprüft werden. In einem nächsten Schritt kann dann geprüft werden, ob es ggf. sinnvoll ist, die ausstehenden Raten noch zu zahlen, um das Eigentum zu erwerben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.
Direktinvestments sind riskante Geldanlagen
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Für die Anleger der InnPro zeigt sich nun, dass Direktinvestments keineswegs die sicheren und renditestarken Kapitalanlagen sind, als die sie häufig dargestellt werden. Auch die InnPro stellte die Direktinvestments an den PV-Anlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeit“ dar. Tatsächlich sind Direktinvestments für Anleger häufig riskant und es kann der Totalverlust des investierten Gelds drohen.
„Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen und Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
Fazit: Insolvenzverfahren und Schadenersatzansprüche
Anleger können zweigleisig fahren. Unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können auch mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden.
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