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InnPro im Insolvenzverfahren

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH mit Sitz in Stuttgart verstand sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Anleger hatten die Möglichkeit, sich über Direktinvestments an den Solaranlagen zu beteiligen. Die Hoffnung auf eine sichere und renditestarke Geldanlage erfüllte sich für die Anleger allerdings nicht. Stattdessen müssen sie nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

 

Eigentum an Photovoltaikanlagen erworben?

 

Für die Anleger stellt sich nun zunächst die Frage, ob sie Eigentum an den Photovoltaikanlagen erworben haben. Das kann sich von Fall zu Fall anders gestalten. Sind Anleger Eigentümer einer Solaranlage geworden, können sie Aussonderungs- und Absonderungsrechte geltend machen. Sind die Anleger nicht zum Eigentümer geworden, fließen die PV-Anlagen in die Insolvenzmasse ein. Anleger können dann zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen. „Um festzustellen, inwieweit das Eigentum an den Anlagen bereits auf die Eigentümer übergegangen ist, muss der Kaufvertrag im Einzelfall geprüft werden. In einem nächsten Schritt kann dann geprüft werden, ob es ggf. sinnvoll ist, die ausstehenden Raten noch zu zahlen, um das Eigentum zu erwerben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

 

Direktinvestments sind riskante Geldanlagen

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Für die Anleger der InnPro zeigt sich nun, dass Direktinvestments keineswegs die sicheren und renditestarken Kapitalanlagen sind, als die sie häufig dargestellt werden. Auch die InnPro stellte die Direktinvestments an den PV-Anlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeit“ dar. Tatsächlich sind Direktinvestments für Anleger häufig riskant und es kann der Totalverlust des investierten Gelds drohen.

„Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen und Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Insolvenzverfahren und Schadenersatzansprüche

 

Anleger können zweigleisig fahren. Unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können auch mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

In Krisenzeiten legen Anleger ihr Geld gerne in Gold an. Bei Goldanlagen bei der  TGI AG mit Sitz in Liechtenstein sollten Anleger allerdings aufpassen, denn die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2026 eine Warnung ausgesprochen. Demnach besteht der Verdacht, dass die TGI AG Vermögensanlagen in Deutschland anbietet, ohne die dafür erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt zu haben.

Kunden der Sparkasse sind wieder in den Fokus von Cyber-Kriminellen geraten. Aktuell verschicken die Betrüger E-Mails und fordern Sparkassen-Kunden auf, ihre Kontodaten zu prüfen, da sie angeblich nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. „Solche Phishing-Mails sind nichts anderes als ein Betrugsversuch, um die Kontobesitzer in die Falle zu locken. Daher gilt, Links oder Buttons in den Mails nicht anklicken“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger des offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland kommen derzeit nicht an ihr Geld. Denn die Rücknahme und Ausgabe  von Anteilen wurde am 26. Februar 2026 vorrübergehend eingestellt. Die Anteilsrücknahme kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten ausgesetzt werden.

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

Für Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 werden erhebliche finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Grund ist, dass die Zwischengesellschaft SC Finance One ihre Forderungen gegen Projektgesellschaften, denen sie Darlehen gewährt hatte, um 74 Prozent nach unten korrigieren muss.

Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.