Rückrufservice

InnPro im Insolvenzverfahren

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH mit Sitz in Stuttgart verstand sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Anleger hatten die Möglichkeit, sich über Direktinvestments an den Solaranlagen zu beteiligen. Die Hoffnung auf eine sichere und renditestarke Geldanlage erfüllte sich für die Anleger allerdings nicht. Stattdessen müssen sie nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

 

Eigentum an Photovoltaikanlagen erworben?

 

Für die Anleger stellt sich nun zunächst die Frage, ob sie Eigentum an den Photovoltaikanlagen erworben haben. Das kann sich von Fall zu Fall anders gestalten. Sind Anleger Eigentümer einer Solaranlage geworden, können sie Aussonderungs- und Absonderungsrechte geltend machen. Sind die Anleger nicht zum Eigentümer geworden, fließen die PV-Anlagen in die Insolvenzmasse ein. Anleger können dann zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen. „Um festzustellen, inwieweit das Eigentum an den Anlagen bereits auf die Eigentümer übergegangen ist, muss der Kaufvertrag im Einzelfall geprüft werden. In einem nächsten Schritt kann dann geprüft werden, ob es ggf. sinnvoll ist, die ausstehenden Raten noch zu zahlen, um das Eigentum zu erwerben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

 

Direktinvestments sind riskante Geldanlagen

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Für die Anleger der InnPro zeigt sich nun, dass Direktinvestments keineswegs die sicheren und renditestarken Kapitalanlagen sind, als die sie häufig dargestellt werden. Auch die InnPro stellte die Direktinvestments an den PV-Anlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeit“ dar. Tatsächlich sind Direktinvestments für Anleger häufig riskant und es kann der Totalverlust des investierten Gelds drohen.

„Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen und Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Insolvenzverfahren und Schadenersatzansprüche

 

Anleger können zweigleisig fahren. Unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können auch mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.