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InnPro im Insolvenzverfahren

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH mit Sitz in Stuttgart verstand sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Anleger hatten die Möglichkeit, sich über Direktinvestments an den Solaranlagen zu beteiligen. Die Hoffnung auf eine sichere und renditestarke Geldanlage erfüllte sich für die Anleger allerdings nicht. Stattdessen müssen sie nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

 

Eigentum an Photovoltaikanlagen erworben?

 

Für die Anleger stellt sich nun zunächst die Frage, ob sie Eigentum an den Photovoltaikanlagen erworben haben. Das kann sich von Fall zu Fall anders gestalten. Sind Anleger Eigentümer einer Solaranlage geworden, können sie Aussonderungs- und Absonderungsrechte geltend machen. Sind die Anleger nicht zum Eigentümer geworden, fließen die PV-Anlagen in die Insolvenzmasse ein. Anleger können dann zwar ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen. „Um festzustellen, inwieweit das Eigentum an den Anlagen bereits auf die Eigentümer übergegangen ist, muss der Kaufvertrag im Einzelfall geprüft werden. In einem nächsten Schritt kann dann geprüft werden, ob es ggf. sinnvoll ist, die ausstehenden Raten noch zu zahlen, um das Eigentum zu erwerben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

 

Direktinvestments sind riskante Geldanlagen

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Für die Anleger der InnPro zeigt sich nun, dass Direktinvestments keineswegs die sicheren und renditestarken Kapitalanlagen sind, als die sie häufig dargestellt werden. Auch die InnPro stellte die Direktinvestments an den PV-Anlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeit“ dar. Tatsächlich sind Direktinvestments für Anleger häufig riskant und es kann der Totalverlust des investierten Gelds drohen.

„Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen und Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Insolvenzverfahren und Schadenersatzansprüche

 

Anleger können zweigleisig fahren. Unabhängig von der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können auch mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.