Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.
Der Insolvenzantrag kommt nicht mehr überraschend, nachdem die DR Deutsche Rücklagen GmbH eine geplante Gläubigerversammlung, bei der es um die Änderung der Anleihebedingungen gehen sollte, Mitte Februar kurzfristig abgesagt hatte. Die DR Deutsche Rücklagen hatte drei Anleihen mit Laufzeiten bis 2026, 2029 und 2031 begeben. Auf Zinszahlungen und Rückzahlungen können die Anleger nun nicht mehr hoffen. Sie müssen vielmehr erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Massiv betroffen von der Insolvenz sind die Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen für erforderliche Sanierungs- und Reparaturarbeiten offenbar von verschiedenen Hausverwaltungen bei der DR Deutsche Rücklagen angelegt wurden. Dabei soll es zum Teil um sechs- bis siebenstellige Summen gehen. Das Geld könnte nun verloren sein.
Damit es nicht so weit kommt, haben die Wohnungseigentümergemeinschaften nun verschiedene Möglichleiten. Sobald das Insolvenzverfahren nicht nur vorläufig, sondern regulär eröffnet ist, können die Anleger und Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu bedienen. So muss auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten gerechnet werden.
Darüber hinaus können Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch Ansprüche gegenüber ihren Hausverwaltungen haben, die ihr Geld bei der DR Deutsche Rücklagen investiert haben. „Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaften müssen schon per Gesetz mündelsicher angelegt werden. Das Geld muss also ohne nennenswertes Risiko angelegt werden und im Notfall schnell verfügbar sein. Diese Voraussetzungen dürften kaum erfüllt sein, wenn die Hausverwaltungen das Geld offenbar ohne Wissen der Wohnungseigentümer in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen gesteckt haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Zumal die DR Deutsche Rücklagen GmbH auch kein unbeschriebenes Blatt war. So bemängelte die Bafin im Februar 2024, dass die Gesellschaft den erforderlichen Verkaufsprospekt für die „DR Rücklagen Anleihe 2026“ nicht vorgelegt habe. Einen Monat später ordnete die Finanzaufsicht an, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Die Gesellschaft habe Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern „partiarische Darlehen" angeboten und damit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben.
„Darüber hinaus können ggf. auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der DR Deutsche Rücklagen GmbH oder auch gegen Anlageberater bestehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Zumal partiarische Darlehen als äußerst riskant gelten“, so Rechtsanwalt Seifert.
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