Rückrufservice

Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG trifft Mitglieder

Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.

 

Das Modell der Geno klang für die Mitglieder durchaus verlockend. Nach der Zahlung einer Einlage sind sie berechtigt, eine Immobilie der Genossenschaft zu beziehen ohne für die Baukosten aufzukommen. Spätestens nach 35 Jahren konnten sie die Wohnung oder das Haus zu einem schon bei Vertragsabschluss festgelegten Preis kaufen. Die Rechnung ging jedoch vorne und hinten nicht auf. Im Laufe der Jahre hatte die Geno mehrere Tausend Mitglieder. Allerdings konnten nur weniger als drei Prozent von ihnen eine Wohnung beziehen, da die Geno nur etwa 100 Objekte im Bestand hat. Trotzdem hat die Genossenschaft seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nur einmal schwarze Zahlen geschrieben. Es stellt sich also die Frage, was mit dem Geld der Mitglieder passiert ist. Das interessiert auch die Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt seit 2015 wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Denn die Insolvenz soll sich schon 2017 abgezeichnet haben.

 

Interne Streitigkeiten und Machtkämpfe bei der Geno eG dürften ein Grund für die Insolvenz sein. Zu dem chaotischen Erscheinungsbild der Geno passen die alarmierenden Zahlen, die der Insolvenzverwalter liefert. In den vergangenen Jahren seien Verluste von mehr als 25 Millionen Euro aufgelaufen. Mit einem harten Sparkurs soll die Genossenschaft in die Lage versetzt werden, den Geschäftsbetrieb mittelfristig ohne Verluste zu führen. Der Vertrieb neuer Wohnsparverträge ist derzeit eingestellt, ebenso werden keine neuen Mitglieder mehr in die Genossenschaft aufgenommen.

Im Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 24. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Genossenschaftsmitglieder müssen aber damit rechnen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig, d.h. nach den Ansprüchen der anderen Gläubiger, behandelt werden. Daher wird für sie im Insolvenzverfahren nicht viel zu holen sein.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können aber Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler entstanden sein. „Im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Informationspflichten hätten die Vermittler über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno eG aufklären müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.