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Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG trifft Mitglieder

Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.

 

Das Modell der Geno klang für die Mitglieder durchaus verlockend. Nach der Zahlung einer Einlage sind sie berechtigt, eine Immobilie der Genossenschaft zu beziehen ohne für die Baukosten aufzukommen. Spätestens nach 35 Jahren konnten sie die Wohnung oder das Haus zu einem schon bei Vertragsabschluss festgelegten Preis kaufen. Die Rechnung ging jedoch vorne und hinten nicht auf. Im Laufe der Jahre hatte die Geno mehrere Tausend Mitglieder. Allerdings konnten nur weniger als drei Prozent von ihnen eine Wohnung beziehen, da die Geno nur etwa 100 Objekte im Bestand hat. Trotzdem hat die Genossenschaft seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nur einmal schwarze Zahlen geschrieben. Es stellt sich also die Frage, was mit dem Geld der Mitglieder passiert ist. Das interessiert auch die Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt seit 2015 wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Denn die Insolvenz soll sich schon 2017 abgezeichnet haben.

 

Interne Streitigkeiten und Machtkämpfe bei der Geno eG dürften ein Grund für die Insolvenz sein. Zu dem chaotischen Erscheinungsbild der Geno passen die alarmierenden Zahlen, die der Insolvenzverwalter liefert. In den vergangenen Jahren seien Verluste von mehr als 25 Millionen Euro aufgelaufen. Mit einem harten Sparkurs soll die Genossenschaft in die Lage versetzt werden, den Geschäftsbetrieb mittelfristig ohne Verluste zu führen. Der Vertrieb neuer Wohnsparverträge ist derzeit eingestellt, ebenso werden keine neuen Mitglieder mehr in die Genossenschaft aufgenommen.

Im Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 24. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Genossenschaftsmitglieder müssen aber damit rechnen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig, d.h. nach den Ansprüchen der anderen Gläubiger, behandelt werden. Daher wird für sie im Insolvenzverfahren nicht viel zu holen sein.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können aber Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler entstanden sein. „Im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Informationspflichten hätten die Vermittler über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno eG aufklären müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.