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Insolvenz der Greensill Bank - BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Überraschend kommt es nach der jüngsten Entwicklung nicht mehr – die Greensill Bank ist pleite. Das Amtsgericht Bremen hat das Insolvenzverfahren am 16. März 2021 eröffnet (508 IN 6/21). Wichtig für die Privatkunden der Greensill Bank ist, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt. Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, kann die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Ansprüche der Kunden prüfen und Entschädigungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro auszahlen, in Ausnahmefällen auch bis 500.000 Euro. Außerdem können noch Auszahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken hinzukommen.

Für institutionelle Anleger oder Kommunen sieht die Lage wesentlich dramatischer aus. Ihr Geld ist nicht abgesichert, gerade bei den Kommunen drohen Forderungen in Millionenhöhe auszufallen. Sie können ihre Forderungen jetzt im Insolvenzverfahren anmelden. Die Forderungen müssen form- und fristgerecht bis zum 14. Mai 2021 angemeldet werden.

Die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle ist wichtig. Mit einem Ausfall eines großen Teils der Forderungen muss dennoch gerechnet werden. Zudem kann sich das Insolvenzverfahren über viele Jahre hinziehen.

„Neben der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle sollten daher auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden, um die Verluste zu minimieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu beachten ist, dass die BaFin auch Ungereimtheiten in den Bilanzen der Greensill Bank festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft Bremen deshalb Strafanzeige gestellt hat. „Daher sollten auch Schadenersatzansprüche in alle Richtungen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privatkunden der Greensill Bank, bei denen es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Einlagen kommt, sollten ihre Rechte umgehend geltend machen.

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Für die Kanzlei BRÜLLMANN sind Banken-Pleiten wie z.B. von Lehman oder Wölbern nichts Neues. Sie hat in diesen Fällen geschädigte Bankkunden erfolgreich vertreten. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet auch Kunden der Greensill Bank eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

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Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.