Rückrufservice

Insolvenz der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH versteht sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Nach Angaben auf ihrer Webseite hat sie bislang über 450 Projekte realisiert. 

 

Direktinvestments in Photovoltaikanlagen

 

Anleger konnten sich über Direktinvestments in die Photovoltaikanlagen an den Projekten beteiligen. Sie konnten in Solaranlagen, die auf gepachteten Dachflächen installiert werden, investieren. Montage, Betrieb und Wartung der Anlagen übernahm die InnPro und die Anleger sollten an den Renditen partizipieren. Die InnPro beschreibt die Direktinvestments in Photovoltaikanlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeiten“.

Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf, so dass Insolvenzantrag gestellt werden musste. Zu den näheren Gründen für diesen Schritt äußerte sich die Gesellschaft bislang nicht. Am Amtsgericht Stuttgart ist zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger können ihre Forderungen erst anmelden, wenn das AG Stuttgart entscheidet, das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen.

 

Eigentum an Anlagen erworben?

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Für die Investoren stellt sich die wichtige Frage, ob sie Eigentümer der Photovoltaikanlagen geworden sind. Ist das nicht der Fall, werden die Anlagen voraussichtlich Teil der Insolvenzmasse. Anleger könnten dann zwar ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.

„Wichtig ist jetzt daher, die Gestaltung der Kaufverträge zu prüfen. Sind die Anleger schon Eigentümer der Anlagen geworden oder erfolgt die Eigentumsübergang bei Ratenzahlern erst mit Zahlung der letzten Rate? Weiter sollte geprüft werden, ob es möglich und sinnvoll ist, noch ausstehende Raten zu zahlen, um zum Eigentümer der Anlagen zu werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

 

Schadenersatzansprüche prüfen

 

Zudem können auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden. Diese können entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken ihrer Vermögensanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Swiss Gold Treuhand AG haben mit ihren Gold-Investments viel Geld verloren. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wurde 2023 aufgelöst; das im Juni 2024 eröffnete Konkursverfahren wurde Ende 2025 mangels Aktiven wieder eingestellt. Auch die SGB Vault AG, die sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand (SGT) angeboten hatte, befindet sich seit Juni 2025 in Konkurs. 

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.