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Insolvenz der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH versteht sich als Projektentwickler und Produktpartner für Photovoltaikanlagen. Nach Angaben auf ihrer Webseite hat sie bislang über 450 Projekte realisiert. 

 

Direktinvestments in Photovoltaikanlagen

 

Anleger konnten sich über Direktinvestments in die Photovoltaikanlagen an den Projekten beteiligen. Sie konnten in Solaranlagen, die auf gepachteten Dachflächen installiert werden, investieren. Montage, Betrieb und Wartung der Anlagen übernahm die InnPro und die Anleger sollten an den Renditen partizipieren. Die InnPro beschreibt die Direktinvestments in Photovoltaikanlagen auf ihrer Webseite als „äußerst kalkulierbare, sichere und renditestarke Anlagemöglichkeiten“.

Die Rechnung ging aber offenbar nicht auf, so dass Insolvenzantrag gestellt werden musste. Zu den näheren Gründen für diesen Schritt äußerte sich die Gesellschaft bislang nicht. Am Amtsgericht Stuttgart ist zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger können ihre Forderungen erst anmelden, wenn das AG Stuttgart entscheidet, das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen.

 

Eigentum an Anlagen erworben?

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Für die Investoren stellt sich die wichtige Frage, ob sie Eigentümer der Photovoltaikanlagen geworden sind. Ist das nicht der Fall, werden die Anlagen voraussichtlich Teil der Insolvenzmasse. Anleger könnten dann zwar ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.

„Wichtig ist jetzt daher, die Gestaltung der Kaufverträge zu prüfen. Sind die Anleger schon Eigentümer der Anlagen geworden oder erfolgt die Eigentumsübergang bei Ratenzahlern erst mit Zahlung der letzten Rate? Weiter sollte geprüft werden, ob es möglich und sinnvoll ist, noch ausstehende Raten zu zahlen, um zum Eigentümer der Anlagen zu werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

 

Schadenersatzansprüche prüfen

 

Zudem können auch Ansprüche auf Schadenersatz geprüft werden. Diese können entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken ihrer Vermögensanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

 

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.