Rückrufservice

Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe – Möglichkeiten der Anleger

Die Löffler Immobiliengruppe GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Nürnberg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 2. Oktober 2025 eröffnet. Anleger, die der Löffler Immobiliengruppe Nachrangdarlehen gewährt oder in Direct Placements investiert haben, müssen nun um ihr Geld fürchten. Zudem hat die Kriminalpolizei Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrugs aufgenommen, wie die Nürnberger Nachrichten online berichten.

Anleger hatten zwei Möglichkeiten, sich über die Löffler Immobiliengruppe mit Sitz in Kammerstein bei Nürnberg an Immobilienprojekten zu beteiligen. So konnten sie der Gesellschaft Nachrangdarlehen gewähren, die auch über die VR-Crowd, die Online-Plattform der Volksbanken, vermittelt wurden. Außerdem bestand die Möglichkeit von Direkt-Investments mit Einmalzahlungen ab 200.000 Euro.

Statt der erhofften Rendite drohen den Anlegern nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste. Erste Warnzeichen gab es, als die Finanzaufsicht BaFin der Löffler Immobiliengruppe mit Bescheid vom 29. Juli 2025 aufgab, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Zur Begründung erklärte die BaFin, dass die Löffler Immobiliengruppe auf Grundlage von „Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang“ gewerbsmäßig Gelder angenommen habe, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass dieser Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Sie müsse daher das Einlagengeschäft abwickeln und die Gelder vollständig an die Anleger zurückzahlen.

Das konnte die Gesellschaft offenbar nicht leisten, so dass der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens folgten. Forderungen beim Insolvenzverwalter können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.

„Für die Anleger zeigt sich jetzt, dass Nachrangdarlehen hochriskante Kapitalanlagen sind, die für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet sind. Aufgrund des Nachrangs müssen sie sich im Insolvenzverfahren hinter allen anderen Gläubigern anstellen, so dass ihnen der Totalverlust droht. Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was nicht immer der Fall ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus können den Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Wurden Risiken verharmlost oder verschwiegen kann das einen Schadenersatzanspruch begründen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Schadenersatzansprüche können ggf. auch gegen die Verantwortlichen der Löffler Immobiliengruppe wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz bestehen. Wenn sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug bestätigen sollte, können die Anleger ggf. noch weitere rechtliche Möglichkeiten haben.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Löffler Immobiliengruppe zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.