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Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe – Möglichkeiten der Anleger

Die Löffler Immobiliengruppe GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Nürnberg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 2. Oktober 2025 eröffnet. Anleger, die der Löffler Immobiliengruppe Nachrangdarlehen gewährt oder in Direct Placements investiert haben, müssen nun um ihr Geld fürchten. Zudem hat die Kriminalpolizei Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrugs aufgenommen, wie die Nürnberger Nachrichten online berichten.

Anleger hatten zwei Möglichkeiten, sich über die Löffler Immobiliengruppe mit Sitz in Kammerstein bei Nürnberg an Immobilienprojekten zu beteiligen. So konnten sie der Gesellschaft Nachrangdarlehen gewähren, die auch über die VR-Crowd, die Online-Plattform der Volksbanken, vermittelt wurden. Außerdem bestand die Möglichkeit von Direkt-Investments mit Einmalzahlungen ab 200.000 Euro.

Statt der erhofften Rendite drohen den Anlegern nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste. Erste Warnzeichen gab es, als die Finanzaufsicht BaFin der Löffler Immobiliengruppe mit Bescheid vom 29. Juli 2025 aufgab, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Zur Begründung erklärte die BaFin, dass die Löffler Immobiliengruppe auf Grundlage von „Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang“ gewerbsmäßig Gelder angenommen habe, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass dieser Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Sie müsse daher das Einlagengeschäft abwickeln und die Gelder vollständig an die Anleger zurückzahlen.

Das konnte die Gesellschaft offenbar nicht leisten, so dass der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens folgten. Forderungen beim Insolvenzverwalter können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.

„Für die Anleger zeigt sich jetzt, dass Nachrangdarlehen hochriskante Kapitalanlagen sind, die für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet sind. Aufgrund des Nachrangs müssen sie sich im Insolvenzverfahren hinter allen anderen Gläubigern anstellen, so dass ihnen der Totalverlust droht. Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was nicht immer der Fall ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus können den Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Wurden Risiken verharmlost oder verschwiegen kann das einen Schadenersatzanspruch begründen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Schadenersatzansprüche können ggf. auch gegen die Verantwortlichen der Löffler Immobiliengruppe wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz bestehen. Wenn sich der Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug bestätigen sollte, können die Anleger ggf. noch weitere rechtliche Möglichkeiten haben.

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