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Insolvenz der Luana AG

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Die Anleihe (ISIN: DE000A2YPES6) wurde 2019 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 5 Prozent p.a. von der Luana AG (früher Luana Capital New Energy Concepts GmbH) emittiert. Im Oktober 2024 hätte sie zurückgezahlt werden sollen. Allerdings wurden die Anleger immer wieder vertröstet. Nach dem Insolvenzantrag können sie kaum noch mit der Rückzahlung ihres investierten Geldes rechnen.

Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger der erst im Februar 2025 emittierten Anleihe 9,5 % crbn changer IHS 2025/20230 (ISIN: DE000A4DE917). Die Anleihe richtete sich an institutionelle Anleger und steht 2030 zur Rückzahlung an.

 

Forderungsanmeldung und Schadenersatzansprüche

 

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Auch dann ist aber nicht damit zu rechnen, dass ihre Forderungen vollauf erfüllt werden können, so dass weiterhin hohe Verluste drohen.

Das Geld muss aber noch nicht endgültig verloren sein. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger schon jetzt Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Vermögensanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko für die Anleger aufgeklärt haben. „Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Probleme bei Schwesterunternehmen

 

Über die Luana Energy GmbH, ein Schwesterunternehmen der Luana AG, wurde bereits am 10. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Hamburg eröffnet. Probleme gibt es auch bei den Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Hier erhalten die Anleger derzeit keine Zinsen, wie die Luana Energieversorgung GmbH im Oktober 2025 mitgeteilt hat.

„Auch in diesen Fällen können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.