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Insolvenz der Luana AG

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Die Anleihe (ISIN: DE000A2YPES6) wurde 2019 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 5 Prozent p.a. von der Luana AG (früher Luana Capital New Energy Concepts GmbH) emittiert. Im Oktober 2024 hätte sie zurückgezahlt werden sollen. Allerdings wurden die Anleger immer wieder vertröstet. Nach dem Insolvenzantrag können sie kaum noch mit der Rückzahlung ihres investierten Geldes rechnen.

Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger der erst im Februar 2025 emittierten Anleihe 9,5 % crbn changer IHS 2025/20230 (ISIN: DE000A4DE917). Die Anleihe richtete sich an institutionelle Anleger und steht 2030 zur Rückzahlung an.

 

Forderungsanmeldung und Schadenersatzansprüche

 

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Auch dann ist aber nicht damit zu rechnen, dass ihre Forderungen vollauf erfüllt werden können, so dass weiterhin hohe Verluste drohen.

Das Geld muss aber noch nicht endgültig verloren sein. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger schon jetzt Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Vermögensanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko für die Anleger aufgeklärt haben. „Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Probleme bei Schwesterunternehmen

 

Über die Luana Energy GmbH, ein Schwesterunternehmen der Luana AG, wurde bereits am 10. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Hamburg eröffnet. Probleme gibt es auch bei den Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Hier erhalten die Anleger derzeit keine Zinsen, wie die Luana Energieversorgung GmbH im Oktober 2025 mitgeteilt hat.

„Auch in diesen Fällen können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.