Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Die Anleihe (ISIN: DE000A2YPES6) wurde 2019 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 5 Prozent p.a. von der Luana AG (früher Luana Capital New Energy Concepts GmbH) emittiert. Im Oktober 2024 hätte sie zurückgezahlt werden sollen. Allerdings wurden die Anleger immer wieder vertröstet. Nach dem Insolvenzantrag können sie kaum noch mit der Rückzahlung ihres investierten Geldes rechnen.
Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger der erst im Februar 2025 emittierten Anleihe 9,5 % crbn changer IHS 2025/20230 (ISIN: DE000A4DE917). Die Anleihe richtete sich an institutionelle Anleger und steht 2030 zur Rückzahlung an.
Forderungsanmeldung und Schadenersatzansprüche
Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Auch dann ist aber nicht damit zu rechnen, dass ihre Forderungen vollauf erfüllt werden können, so dass weiterhin hohe Verluste drohen.
Das Geld muss aber noch nicht endgültig verloren sein. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger schon jetzt Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Vermögensanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko für die Anleger aufgeklärt haben. „Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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Probleme bei Schwesterunternehmen
Über die Luana Energy GmbH, ein Schwesterunternehmen der Luana AG, wurde bereits am 10. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Hamburg eröffnet. Probleme gibt es auch bei den Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Hier erhalten die Anleger derzeit keine Zinsen, wie die Luana Energieversorgung GmbH im Oktober 2025 mitgeteilt hat.
„Auch in diesen Fällen können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert.
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