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Insolvenz der Luana AG – Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Luana AG hatte 2019 eine Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit emittiert (ISIN: DE000A2YPES6). Auf die fällige Rückzahlung im Oktober 2024 haben die Anleger vergeblich gewartet. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren ist klar, dass es keine Rückzahlungen geben wird. Die Anleger können lediglich noch ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch auch dann müssen sie weiterhin mit finanziellen Verlusten rechnen. 

 

Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden

 

Von der Insolvenz sind auch institutionelle Anleger der erst im Februar 2025 emittierten Anleihe 9,5 % crbn changer IHS 2025/20230 (ISIN: DE000A4DE917) betroffen. Hier wäre die Rückzahlung 2030 fällig, doch daraus wird nun nichts mehr. 

Auch wenn im Insolvenzverfahren die Forderungen der Anleger nicht vollständig bedient werden können, sollten die Ansprüche zur Insolvenztabelle natürlich angemeldet werden. „Die Anmeldung ist ein erster Schritt, um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren. Weitere Schritte können unabhängig vom Insolvenzverfahren folgen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Schadenersatzansprüche prüfen

Bank- und Kapitalanlagerecht

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So kann insbesondere geprüft werden, ob den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sind. Forderungen können sich gegen die Anlageberater bzw. -vermittler richten, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Insbesondere hätte sie darüber informieren müssen, dass sich die Anleger einem Totalverlustrisiko aussetzen. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Auch die Luana Energy GmbH, ein Schwesterunternehmen der Luana AG, ist insolvent. Zahlungsschwierigkeiten gibt es auch bei den Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Hier erhalten die Anleger derzeit keine Zinsen, wie die Luana Energieversorgung GmbH im Oktober 2025 mitgeteilt hat.

 

Fazit: Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen

 

„Auch in diesen Fällen können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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