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INSOLVENZ DER PIM GOLD GMBH – MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Nach der Insolvenz der PIM Gold GmbH fürchten viele Anleger um ihr Geld. Der Goldhändler hat ebenso wie seine Vertriebsgesellschaft, die Premium Gold Deutschland GmbH (PGD), Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Offenbach hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die beiden Gesellschaften am 30. September 2019 eröffnet (Az.: 8 IN 402/19 und Az.: 8 IN 403/19).

Hinter der Pleite könnte ein handfester Anlegerskandal stecken. Schon Anfang September hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Geschäftsräume wegen Betrugsverdachts durchsuchen lassen. Der Geschäftsführer der PIM Gold sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Das Vermögen der Gesellschaft hat die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Auch wenn die Konten der PIM Gold eingefroren und Vermögen sichergestellt wurde, ist das für die Anleger nur wenig beunruhigend. Denn es wurde auch festgestellt, dass erhebliche Mengen an Gold fehlen. Das ist besonders für die Anleger bitter, die ihr Gold bei der PIM Gold eingelagert haben. Wieviel Gold tatsächlich vorhanden ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Selbst bei dem sichergestellten Gold ist fraglich, ob die Anleger das Eigentum daran erworben haben. Nur wenn sie dies nachweisen können, können sie Aussonderungsrechte geltend machen. Ansonsten fließt das Gold in die Insolvenzmasse, die unter den Gläubigern aufgeteilt wird.

Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich zunächst einen Überblick verschaffen und dann entscheiden müssen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Derzeit wird damit gerechnet, dass das Insolvenzverfahren Anfang Dezember eröffnet werden kann.

Dann haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen und wann Geld fließen wird, lässt sich derzeit nicht prognostizieren. Da aber offenbar ein großer Teil des Goldes nicht vorhanden ist, müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Um nicht auf ihren Verlusten sitzenzubleiben, können die Anleger schon jetzt und unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. So wie es sich bislang darstellt, wurden die Goldanlagen den Anlegern oftmals als sichere Geldanlage dargestellt. „Die Anlageberater und -vermittler wären aber auch verpflichtet gewesen, über die vorhandenen Risiken aufzuklären. Ebenso hätten sie eine Plausibilitätsprüfung bei den einzelnen Goldanlagen vornehmen müssen. Sind sie diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Ebenso können sich die Ansprüche auch gegen die Unternehmensverantwortlichen richten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/pim-gold-gmbh/

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Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.