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Insolvenz der RV Energy Project GmbH

14.11.2023

Die RV Energy Project GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist insolvent. Das Amtsgericht Lörrach hat am 8. November 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 158/23). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger, die bei der RV Energy Project investiert haben.

Angesichts der Energiewende und der Förderung regenerativer Energien setzte die RV Energy Project GmbH auf ein Geschäft mit Kraft-Wärme-Kopplung. Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen sollen einen wichtigen Teil zur Stromerzeugung leisten. Anlegern bot das Unternehmen an, sich über verschiedene Kapitalanlageprodukte zu beteiligen. Sie konnten in stille Beteiligungen, Genussrechtsbeteiligungen, Anleihen oder Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinsen und Mindestbeteiligungen investieren.

Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Bisher ist erst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Forderungen können erst beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Auch dann müssen die Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Anleger, die der RV Energy Project GmbH Nachrangdarlehen gewährt haben, müssen zudem befürchten, dass sie leer ausgehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, werden die Forderungen gleichrangig behandelt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden ist nur ein Schritt, um die drohenden finanziellen Verluste abzuwenden. Darüber hinaus kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden, denn die Kapitalanlagen sind für die Anleger mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust ihres investierten Gelds verbunden. „Über diese Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern der RV Energy Project GmbH eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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