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Insolvenz der Senivita Social Estate AG - Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Bayreuth hat das Insolvenzverfahren über die Senivita Social Estate AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. April 2021 regulär eröffnet (IN 19/21). Anleger und Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 7. Mai 2021 form- und fristgerecht anmelden.

Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle zwar ein erster wichtiger Schritt, ihre drohenden finanziellen Verluste wenigstens zum Teil aufzufangen, allzu große Hoffnungen auf eine Insolvenzquote sollten sie sich allerdings nicht machen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in einem Gutachten vom 23. März 2021 bereits Masseunzulänglichkeit zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung angezeigt.

„Anleger sollten sich daher nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz individuell prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Senivita Social Estate AG (SSE AG) emittierte 2015 eine Wandelanleihe. Diese stand im Mai 2020 ursprünglich zur Rückzahlung an. Die Anleger stimmen jedoch einer Verlängerung der Laufzeit bis 2025 zu. Die Gesellschaft konnte die Zeit jedoch nicht nutzen, um das Unternehmen wirtschaftlich wieder auf gesunde Beine zu stellen. Stattdessen folgte Ende 2020 der Insolvenzantrag.

Wie es mit den Pflegeeinrichtungen nach der Insolvenz weitergeht, ist offen. Für die Anleger steht derweil ihr investiertes Kapital auf dem Spiel. Für die Anleger war die Investition in die Anleihe mit Risiken behaftet. Anlageberater und -vermittler sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufzuklären. „Sind sie dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, können die Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Schadenersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.