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Insolvenz weiterer Green City Gesellschaften

16.02.2022

Weitere Gesellschaften der Green City Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Konkret geht es um die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die drei Gesellschaften haben am 15. Februar 2022 mitgeteilt, dass sie Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt haben. Die Anleihe-Anleger müssen nach dem Insolvenzanträgen finanzielle Verluste befürchten.

Alle drei Green City Gesellschaften haben Anleihen emittiert, um mit dem Geld der Anleger Projekte in Erneuerbare Energien Anlagen zu finanzieren. Die Schuldverschreibungen haben insgesamt ein Volumen von rund 115 Millionen Euro. Von der Insolvenz sind die Anleger folgender Anleihen betroffen:
• Green City Energy Kraftwerkspark II (ISIN DE000A161MQ1)
• Green City Energy Kraftwerkspark II (ISIN DE000A161MR9)
• Green City Energie Kraftwerkspark II (ISIN DE000A14KH45)
• Green City Energy Kraftwerkspark III (ISIN DE000A2AALN4)
• Green City Energy Kraftwerkspark III (ISIN DE000A2AALP9)
• Green City Energy Kraftwerkspark III (ISIN DE000A2G8V82)
• Green City Solarimpuls I (ISIN DE000A2GSTH8)

Überraschend kommen die Insolvenzanträge nicht. Die Gesellschaften hatten schon im Dezember 2021 mitgeteilt, dass sie drohend zahlungsunfähig sein könnten und die Rückzahlungen der Schuldverschreibungen und Zinszahlungen fraglich sei. Durch den Insolvenzantrag der Green City AG hat sich die Situation verschärft, da die Forderungen der Konzerngesellschaften gegen die AG nicht mehr werthaltig sind.

Die Befürchtungen, dass durch die Insolvenz der Green City AG weitere Konzerngesellschaften in erhebliche Schwierigkeiten geraten könnten, hat sich nun bestätigt. Nach Angaben der Gesellschaften wurde nun wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag gestellt. Die Zins- und Rückzahlungen an die Anleger können demnach voraussichtlich nicht vollständig geleistet werden.

Die Gesellschaften haben Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, um die Sanierung mit Hilfe eines Sachwalters zu realisieren. Das Amtsgericht München muss über die Anträge entscheiden.

Die Anleger der Anleihen müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. „Es ist davon auszugehen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Das kann beispielsweise durch einen Verzicht auf einen Teil der Zinsen geschehen oder durch Verlängerung der Laufzeiten“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ebenso ist denkbar, dass die Eigenverwaltung in der Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens endet. Auch dann müssen die Anleger von Verlusten ausgehen.

„Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger auch Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Looser. Ansprüche können sich u.a. gegen Anlageberater und Anlagevermittler richten. Diese müssen die Anleger über die bestehenden Risiken einer Geldanlage aufklären. Sind sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

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