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Insolvenzen bei P&R – Möglichkeiten der Anleger

ContainerAuch wenn die Probleme bei P&R sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet haben, gibt es nun die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger. Über drei Gesellschaften der P&R-Gruppe wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Das wurde vom Amtsgericht München bestätigt, berichtet u.a. das „Manager Magazin“ online.

 

Demnach wurden die Insolvenzverfahren über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH die Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18) und vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt. Für die P&R Transport-Container GmbH, die u.a. für den Vertrieb und die Vermietung zuständig ist, oder andere P&R-Gesellschaften wurde offenbar noch kein Insolvenzantrag gestellt.

 

Dennoch dürften die schlimmsten Befürchtungen der Anleger wahr werden. Ihr Geld steht im Feuer. Es dürfte um mehrere Milliarden Euro gehen. Alleine im Jahr 2013 vermeldete P&R ein Rekordjahr bei Container-Investments in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro. „Die Container-Rückkäufe wären demnächst fällig gewesen. Damit können die Anleger nun nicht mehr rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche P&R-Anleger betreut.

 

Für die Anleger gehe es nun darum, finanziellen Schaden so weit wie möglich abzuwenden. Zumal sie auch das Eigentum an den Containern erworben haben und damit für die weitere Bewirtschaftung zuständig sind. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden nun die Lage bewerten und entsprechende Maßnahmen einleiten. „Es dürfte allerdings schon jetzt klar sein, dass sich solch große Mengen an Containern nur schwer zu einem akzeptablen Preis verkaufen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. Daher seien die Anleger gut beraten, weitere rechtliche Maßnahmen zu prüfen. So sind Direkt-Investments in Container eine äußerst spekulative Geldanlage. „Das Risiko der Anleger geht sogar über den Totalverlust des investierten Geldes hinaus. Über dieses enorme Risiko hätten die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. Sind die Anlageberater oder Vermittler dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erläutert Rechtsanwalt Seifert.

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Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet.

 

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Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

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130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.