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Insolvenzen bei P&R – Möglichkeiten der Anleger

20.03.2018

ContainerAuch wenn die Probleme bei P&R sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet haben, gibt es nun die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger. Über drei Gesellschaften der P&R-Gruppe wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Das wurde vom Amtsgericht München bestätigt, berichtet u.a. das „Manager Magazin“ online.

 

Demnach wurden die Insolvenzverfahren über die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH die Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18) und vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt. Für die P&R Transport-Container GmbH, die u.a. für den Vertrieb und die Vermietung zuständig ist, oder andere P&R-Gesellschaften wurde offenbar noch kein Insolvenzantrag gestellt.

 

Dennoch dürften die schlimmsten Befürchtungen der Anleger wahr werden. Ihr Geld steht im Feuer. Es dürfte um mehrere Milliarden Euro gehen. Alleine im Jahr 2013 vermeldete P&R ein Rekordjahr bei Container-Investments in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro. „Die Container-Rückkäufe wären demnächst fällig gewesen. Damit können die Anleger nun nicht mehr rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche P&R-Anleger betreut.

 

Für die Anleger gehe es nun darum, finanziellen Schaden so weit wie möglich abzuwenden. Zumal sie auch das Eigentum an den Containern erworben haben und damit für die weitere Bewirtschaftung zuständig sind. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden nun die Lage bewerten und entsprechende Maßnahmen einleiten. „Es dürfte allerdings schon jetzt klar sein, dass sich solch große Mengen an Containern nur schwer zu einem akzeptablen Preis verkaufen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert. Daher seien die Anleger gut beraten, weitere rechtliche Maßnahmen zu prüfen. So sind Direkt-Investments in Container eine äußerst spekulative Geldanlage. „Das Risiko der Anleger geht sogar über den Totalverlust des investierten Geldes hinaus. Über dieses enorme Risiko hätten die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. Sind die Anlageberater oder Vermittler dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erläutert Rechtsanwalt Seifert.

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