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Insolvenzverfahren B4H Brennstoffzelle4Home GmbH - Anleger können Forderungen anmelden

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Cottbus am 1. Juni 2024 das Insolvenzverfahren über die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH regulär eröffnet (Az. 63 IN 130/24). Gläubiger und Anleger der sog. Vissolar-Anleihe können ihre Forderungen bis zum 19. Juli 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wärmepumpen und klimafreundliche Energiesysteme sollten in der heutigen Zeit eigentlich ein Garant für gute Geschäfte sein. Die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH mit Sitz in Guben in der Nähe von Berlin erlebte jedoch das Gegenteil. Umstellungen bei den staatlichen Förderbedingungen für Wärmepumpen hätten für Verunsicherung bei den Verbrauchern gesorgt, so dass das Neugeschäft fast zum Erliegen gekommen sei, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Meldung Anfang April mit. Es folgte der Insolvenzantrag und nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die die Brennstoffzelle4Home GmbH erst 2023 aufgelegt hatte. Die sog. Vissolar-Anleihe (ISIN: DE000A351N89 / WKN: A351N8) mit einer Laufzeit bis 2028 sollte den Anlegern jährlich 9 Prozent Zinsen bringen. Im August wäre die nächste Zinszahlung fällig gewesen. Doch darauf können die Anleger nicht mehr bauen. Das gilt auch für die Rückzahlung der Anleihe. Nach der Insolvenz müssen sich die Anleger auf erhebliche finanzielle Verluste einstellen.

Die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein erster Schritt, um die finanziellen Verluste abzuwehren. Dabei sollte es aber nicht bleiben. Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger und Anleger vollauf zu bedienen. „Um die Verluste weiter zu reduzieren, können die Anleihe-Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren auch prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können bspw. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. „Ist diese Information ausgeblieben oder wurden die Risiken verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anleihe-Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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