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Insolvenzverfahren der Ikarus Design Handel GmbH

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.

Überraschend kommt die Insolvenz des Design-Spezialisten aus Gelnhausen nicht. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens sind schon länger bekannt und Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht Hanau das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Hoffnung, dass sich ein Investor für das angeschlagene Unternehmen findet, hat sich nicht erfüllt und das Amtsgericht Hanau hat das Regelinsolvenzverfahren eröffnet.

Ursache für die Insolvenz seien die Folgen des Ukraine-Kriegs, sagte der Geschäftsinhaber gegenüber der F.A.Z. Inflation, hohe Energiepreise und ein Einbruch beim Geschäft mit Gartenmöbeln im vergangenen Sommer hätten der Ikarus Design Handel GmbH massiv zugesetzt. Alle Versuche, das Ruder herumzureißen, sind gescheitert. Auch ein Investor hat sich nicht mehr gefunden.

Neben den Mitarbeitern trifft die Insolvenz auch die Kunden und Anleger der Ikarus Design Handel GmbH. Sie können ihre Forderungen nur noch beim Insolvenzverwalter anmelden. Anleger hatten dem Unternehmen als stille Teilhaber gegen Zinsen Geld geliehen. Eine riskante Form der Investition wie sich jetzt zeigt. Denn im Insolvenzfall droht den Anlegern der Totalverlust. Ihre Forderungen werden im Insolvenzfall als nachrangig angesehen, d.h. die Anleger müssen sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und drohen deshalb im Insolvenzverfahren leer auszugehen.

„Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Denn es gilt zu prüfen, ob der Rangrücktritt auch wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig aufgrund für den Anleger intransparenter Klauseln nicht der Fall. Dann sind die Forderungen gleichrangig mit den Forderungen der anderen Gläubiger zu behandeln“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um finanzielle Verluste abzuwehren, können die Anleger auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht ziehen. Schadenersatzansprüche können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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