Rückrufservice

Insolvenzverfahren Deutsche Edelfisch - Anleger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Die Gläubigerversammlungen für die Anleger der verschiedenen Inhaber-Schuldverschreibungen terminierte das Insolvenzgericht auf den 14. Januar 2025. Betroffen sind die Anleger der
• 7,25 % Inhaber-Schuldverschreibung 2020/2028
• 6 % Inhaber-Schuldverschreibung 2020/2022
• 5,5 % Inhaber-Schuldverschreibung 2021/2023
• 7 % Inhaber-Schuldverschreibung 2022/2025
• 7 % Inhaber-Schuldverschreibung 2022/2030.

Die Deutsche Edelfisch wollte eine große Zuchtanlage für Zander aufbauen und sammelte dafür Geld bei den Anlegern ein. Aus den Plänen ist nichts geworden und statt auf Renditen hoffen zu können, müssen die Anleger nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Ein erster Schritt sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, ist die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf befriedigen zu können. „Daher sollte die Anmeldung der Forderungen nur ein Schritt sein, um Verluste abzuwehren. Darüber hinaus können die Anleger auch prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Sind sie ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

„Ebenso können Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen bestehen, wenn sie gegen die Prospektpflicht verstoßen haben sollten“, so Rechtsanwalt Seifert. Der Emissionsprospekt muss über alle für eine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören auch die Risiken. Die Deutsche Edelfisch hatte allerdings wiederholt Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin, die das öffentliche Angebot verschiedener Vermögensanlagen verbot, weil der erforderliche Verkaufsprospekt nicht vorgelegt wurde.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.