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Insolvenzverfahren Deutsche Edelfisch - Anleger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Die Gläubigerversammlungen für die Anleger der verschiedenen Inhaber-Schuldverschreibungen terminierte das Insolvenzgericht auf den 14. Januar 2025. Betroffen sind die Anleger der
• 7,25 % Inhaber-Schuldverschreibung 2020/2028
• 6 % Inhaber-Schuldverschreibung 2020/2022
• 5,5 % Inhaber-Schuldverschreibung 2021/2023
• 7 % Inhaber-Schuldverschreibung 2022/2025
• 7 % Inhaber-Schuldverschreibung 2022/2030.

Die Deutsche Edelfisch wollte eine große Zuchtanlage für Zander aufbauen und sammelte dafür Geld bei den Anlegern ein. Aus den Plänen ist nichts geworden und statt auf Renditen hoffen zu können, müssen die Anleger nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Ein erster Schritt sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, ist die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf befriedigen zu können. „Daher sollte die Anmeldung der Forderungen nur ein Schritt sein, um Verluste abzuwehren. Darüber hinaus können die Anleger auch prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Sind sie ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

„Ebenso können Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen bestehen, wenn sie gegen die Prospektpflicht verstoßen haben sollten“, so Rechtsanwalt Seifert. Der Emissionsprospekt muss über alle für eine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören auch die Risiken. Die Deutsche Edelfisch hatte allerdings wiederholt Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin, die das öffentliche Angebot verschiedener Vermögensanlagen verbot, weil der erforderliche Verkaufsprospekt nicht vorgelegt wurde.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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