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Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete eröffnet - Anleger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Oldenburg hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG am 1. Mai 2022 offiziell eröffnet (Az.: 69 IN 7/72). Am gleichen Tag wurden auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22) und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22) eröffnet. Anleger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.

Anleger und Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 21. Juni 2022 anmelden, bei den beiden anderen Gesellschaften sollen die Forderungen bis zum 16. Juni angemeldet werden.

Für die Anleger der EnergieEffizienzAnleihen 2023, 2025 und 2027 wurden außerdem Gläubigerversammlungen auf den 24. und 25. Mai terminiert.

Für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle ein Schritt, ihre finanziellen Verluste aufzufangen. Diese Möglichkeit sollten sie wahrnehmen, da nur angemeldete Forderungen auch berücksichtigt werden können. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu befriedigen.

„Unabhängig vom Insolvenzenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So können beispielsweise Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Darüber hinaus hätten sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

Als weitere Anspruchsgegner können ggfs. auch Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer in Betracht kommen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und kann Sie auch bei der Anmeldung der Forderungen bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Sprechen Sie uns an.

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Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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