Rückrufservice

Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete eröffnet - Anleger können Forderungen anmelden

Das Amtsgericht Oldenburg hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG am 1. Mai 2022 offiziell eröffnet (Az.: 69 IN 7/72). Am gleichen Tag wurden auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22) und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22) eröffnet. Anleger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.

Anleger und Gläubiger der Deutsche Lichtmiete AG können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 21. Juni 2022 anmelden, bei den beiden anderen Gesellschaften sollen die Forderungen bis zum 16. Juni angemeldet werden.

Für die Anleger der EnergieEffizienzAnleihen 2023, 2025 und 2027 wurden außerdem Gläubigerversammlungen auf den 24. und 25. Mai terminiert.

Für die Anleger ist die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle ein Schritt, ihre finanziellen Verluste aufzufangen. Diese Möglichkeit sollten sie wahrnehmen, da nur angemeldete Forderungen auch berücksichtigt werden können. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu befriedigen.

„Unabhängig vom Insolvenzenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So können beispielsweise Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Darüber hinaus hätten sie auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

Als weitere Anspruchsgegner können ggfs. auch Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer in Betracht kommen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und kann Sie auch bei der Anmeldung der Forderungen bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.