Rückrufservice

Insolvenzverfahren Paulus Wohnbau GmbH - Forderungen anmelden

Nachdem die Insolvenz in Eigenverwaltung gescheitert ist, hat das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über die Paulus Wohnbau GmbH am 1. November 2023 regulär eröffnet (Az.: 5 IN 380/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 20. Dezember 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenz des Bauträgers aus Pleidelsheim trifft Anleger und Käufer der Wohnungen. Auf den Baustellen ruht die Arbeit. Immobilienkäufer müssen den Einzug in ihre eigenen vier Wände wieder verschieben. Viele wissen nicht, ob, wann und zu welchen Kosten die Bauprojekte fertiggestellt werden können. Anleger müssen nach der Insolvenz mit erheblichen Verlusten rechnen. Mit der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die unterschiedlichen Gläubigergruppen einen ersten Schritt zur Schadensminimierung machen.

Anleger haben zum Teil über das Portal zinsbaustein.de in die Bauprojekte investiert und müssen nun erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres Geldes befürchten. Zudem könnten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. „Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann in einem weiteren Schritt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden, um finanzielle Verluste abzuwehren. Investitionen in Immobilien wurden vielfach als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich gehen die Anleger mit ihren Investitionen aber auch erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes ein. „Über diese Risiken müssen Anlageberater und Anlagevermittler aufklären. Ist eine solche Aufklärung ausgeblieben oder wurden die Risiken verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den von der Insolvenz der Paulus Wohnbau GmbH betroffenen Käufern und Anlegern gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.