Rückrufservice

Insolvenzverfahren Paulus Wohnbau GmbH - Forderungen anmelden

03.11.2023

Nachdem die Insolvenz in Eigenverwaltung gescheitert ist, hat das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über die Paulus Wohnbau GmbH am 1. November 2023 regulär eröffnet (Az.: 5 IN 380/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 20. Dezember 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenz des Bauträgers aus Pleidelsheim trifft Anleger und Käufer der Wohnungen. Auf den Baustellen ruht die Arbeit. Immobilienkäufer müssen den Einzug in ihre eigenen vier Wände wieder verschieben. Viele wissen nicht, ob, wann und zu welchen Kosten die Bauprojekte fertiggestellt werden können. Anleger müssen nach der Insolvenz mit erheblichen Verlusten rechnen. Mit der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die unterschiedlichen Gläubigergruppen einen ersten Schritt zur Schadensminimierung machen.

Anleger haben zum Teil über das Portal zinsbaustein.de in die Bauprojekte investiert und müssen nun erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres Geldes befürchten. Zudem könnten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. „Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann in einem weiteren Schritt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden, um finanzielle Verluste abzuwehren. Investitionen in Immobilien wurden vielfach als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich gehen die Anleger mit ihren Investitionen aber auch erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes ein. „Über diese Risiken müssen Anlageberater und Anlagevermittler aufklären. Ist eine solche Aufklärung ausgeblieben oder wurden die Risiken verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den von der Insolvenz der Paulus Wohnbau GmbH betroffenen Käufern und Anlegern gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
01.12.2023

Nach dem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens können Verbraucher auch Anspruch auf einen Nutzungsersatz haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. Juli 2023 entschieden und damit die Position der Darlehensnehmer gestärkt (Az.: XI ZR 77/22).
26.11.2023

Kunden der Commerzbank dürften derzeit besonders verunsichert sein: Wie u.a. das Handelsblatt am 22. November 2023 berichtete, haben Kriminelle offenbar die Konten von mehr als 100 Kunden leergeräumt. Zudem sind Phishing-Mails im Umlauf, in denen Commerzbank-Kunden aufgefordert werden, „die Sicherheit ihres Kontos zu erhöhen“.
23.11.2023

Eine Kundin einer Volksbank wurde Opfer eines Betrugs beim Online-Banking. Dabei räumten die Betrüger knapp 25.000 Euro von ihrem Konto ab. Die gute Nachricht für das Opfer: Die Volksbank muss ihr den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Stade mit Urteil vom 30. Juni 2023 entschieden (Az.: 6 O 267/22).
22.11.2023

Erfreuliche Nachrichten für Riester-Sparer: Pauschale Klauseln zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Verträgen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. November 2023 entschieden (Az.: XI ZR 290/22). Von dem Urteil könnten etliche Riester-Verträge betroffen sein.
16.11.2023

Die Belano Medical AG hat beschlossen Insolvenzantrag wegen der zu erwartenden Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Das gab die Gesellschaft am 14. November 2023 in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt. Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die in die Anleihe der Belano Medical AG investiert haben.
14.11.2023

Die RV Energy Project GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist insolvent. Das Amtsgericht Lörrach hat am 8. November 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 158/23). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger, die bei der RV Energy Project investiert haben.