Nachdem die Insolvenz in Eigenverwaltung gescheitert ist, hat das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über die Paulus Wohnbau GmbH am 1. November 2023 regulär eröffnet (Az.: 5 IN 380/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 20. Dezember 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Insolvenz des Bauträgers aus Pleidelsheim trifft Anleger und Käufer der Wohnungen. Auf den Baustellen ruht die Arbeit. Immobilienkäufer müssen den Einzug in ihre eigenen vier Wände wieder verschieben. Viele wissen nicht, ob, wann und zu welchen Kosten die Bauprojekte fertiggestellt werden können. Anleger müssen nach der Insolvenz mit erheblichen Verlusten rechnen. Mit der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die unterschiedlichen Gläubigergruppen einen ersten Schritt zur Schadensminimierung machen.
Anleger haben zum Teil über das Portal zinsbaustein.de in die Bauprojekte investiert und müssen nun erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres Geldes befürchten. Zudem könnten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. „Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann in einem weiteren Schritt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden, um finanzielle Verluste abzuwehren. Investitionen in Immobilien wurden vielfach als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich gehen die Anleger mit ihren Investitionen aber auch erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes ein. „Über diese Risiken müssen Anlageberater und Anlagevermittler aufklären. Ist eine solche Aufklärung ausgeblieben oder wurden die Risiken verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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