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Insolvenzverfahren Paulus Wohnbau GmbH - Forderungen anmelden

Nachdem die Insolvenz in Eigenverwaltung gescheitert ist, hat das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzverfahren über die Paulus Wohnbau GmbH am 1. November 2023 regulär eröffnet (Az.: 5 IN 380/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 20. Dezember 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Insolvenz des Bauträgers aus Pleidelsheim trifft Anleger und Käufer der Wohnungen. Auf den Baustellen ruht die Arbeit. Immobilienkäufer müssen den Einzug in ihre eigenen vier Wände wieder verschieben. Viele wissen nicht, ob, wann und zu welchen Kosten die Bauprojekte fertiggestellt werden können. Anleger müssen nach der Insolvenz mit erheblichen Verlusten rechnen. Mit der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können die unterschiedlichen Gläubigergruppen einen ersten Schritt zur Schadensminimierung machen.

Anleger haben zum Teil über das Portal zinsbaustein.de in die Bauprojekte investiert und müssen nun erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres Geldes befürchten. Zudem könnten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. „Dennoch sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann in einem weiteren Schritt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden, um finanzielle Verluste abzuwehren. Investitionen in Immobilien wurden vielfach als sichere Geldanlagen beworben. Tatsächlich gehen die Anleger mit ihren Investitionen aber auch erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust ihres Geldes ein. „Über diese Risiken müssen Anlageberater und Anlagevermittler aufklären. Ist eine solche Aufklärung ausgeblieben oder wurden die Risiken verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet den von der Insolvenz der Paulus Wohnbau GmbH betroffenen Käufern und Anlegern gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.