Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026 das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Schon im November 2025 hatte das Gericht das vorläufige Insolvenzverfahren über die Cehatrol Technology eG eröffnet. Durch rechtzeitige Zahlungen konnte die Genossenschaft die Insolvenz noch abwenden und das vorläufige Insolvenzverfahren wurde wieder aufgehoben.
Ausbleibende Zahlungen
Das ist diesmal offenbar nicht gelungen und die Genossen müssen nach der Insolvenz finanzielle Verluste befürchten. Sie konnten sich bei der Cehatrol Technology an verschiedenen Projekten aus den Bereichen Energie, Wohnen und Kfz beteiligen – jetzt steht ihr Geld im Feuer. Ganz überraschend dürfte das für die Genossen allerdings nicht kommen, denn zuletzt gab es häufiger Streit wegen ausbleibender Zahlungen. Die Stiftung Warentest hat die Genossenschaft schon im Dezember 2023 auf ihre Warnliste gesetzt.
Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat sich die rechtliche Position der Genossen nicht verbessert. Ansprüche können nicht mehr direkt gegen die Genossenschaft geltend gemacht werden. Stattdessen müssen die Forderungen nun beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Juni 2026 angemeldet werden. Dazu sollten alle Anteile, Erträge, Auszahlungen, etc. dokumentiert und gesichert werden, um die Forderungen korrekt zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Das ist aber nur ein Schritt, um sich gegen drohende finanzielle Verluste zu wehren.
„Im Insolvenzverfahren ist regelmäßig nicht damit zu rechnen, dass die Forderungen der Gläubiger vollständig bedient werden können. Daher muss weiter mit finanziellen Verlusten gerechnet werden. Neben der Forderungsanmeldung sollten daher weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Weitere rechtliche Möglichkeiten
So kann geprüft werden, ob der Beitritt zur Cehatrol Technology Genossenschaft rechtlich wirksam erfolgt ist. Sollte das nicht der Fall sein, können bereits geleistete Zahlungen zurückverlangt werden. Außerdem können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche der Genossenschaft oder gegen Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung aufgeklärt haben.
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