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Insolvenzverfahren über Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften eröffnet

Neues Kapitel in der Insolvenz um die Deutsche Lichtmiete Gruppe. Nachdem das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG bereits eröffnet wurde, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Mai 2022 auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften regulär eröffnet. Betroffen sind die

• Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 63 IN 6/22
• Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 60 IN 7/22
• Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH Az.: 65 IN 11/22.

Die Anleger der Direkt-Investments können ihre Forderungen jeweils bis zum 15. Juni 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlungen sind auf den 13. Juli 2022 terminiert.

Über eine mögliche Insolvenzquote können die Anleger zumindest einen Teil ihrer finanziellen Verluste auffangen. Da im Insolvenzverfahren aber nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden können, sollten Anleger ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Ebenso sollen die Gläubiger mitteilen, welche Sicherungsrechte sie geltend machen. Wer die Frist versäumt, kann seine Forderungen zwar immer noch anmelden, dann wird jedoch eine Gebühr fällig.

Wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. „Anleger müssen aber damit rechnen, dass sie nicht ausreichen wird, um ihre Forderungen vollauf zu erfüllen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

Schadenersatzforderungen können beispielsweise gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Zu ihren Pflichten gehört, die Anleger ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären. Ebenso müssen die das Anlagemodell auf seine Plausibilität hin überprüfen. „Wurden diese Informationspflichten vernachlässigt, können Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern und -vermittlern entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und kann Sie auch bei der Anmeldung der Forderungen bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.